lol?????

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Grind God

W:O:A Metalhead
Apr 14, 2002
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Osnabrück
www.dawnofdisease.com
Verrückte Bürokratie: Drei Wochen altes Kind muss vorerst namenlos bleiben

'Ein Kind, das noch keinen Vornamen und keinen Familiennamen erhalten hat, weiblichen Geschlechts'. So steht es in der Geburtsurkunde eines inzwischen drei Wochen alten Mädchens, denn die Stadt Schwelm verweigert dem Kind einen Namen.

Grund: Der Ehemann der Kindermutter Dunja Lotz verschwand vor 12 Jahren. Da sie jedoch noch offiziell mit ihm verheiratet ist, gilt er als Vater und nicht Dunyas neuer Freund, der wahre Erzeuger.

Laut § 1617 BGB muss der Kindesname von beiden Elternteilen gemeinsam bestimmt werden. Da der Ehemann jedoch bislang nicht auffindbar ist, weigert sich die Stadt, dem Kind einen Namen zu geben.
 

Iscariah

Moderator
Jun 24, 2003
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Braunschweig
Original geschrieben von Grind God
Verrückte Bürokratie: Drei Wochen altes Kind muss vorerst namenlos bleiben

'Ein Kind, das noch keinen Vornamen und keinen Familiennamen erhalten hat, weiblichen Geschlechts'. So steht es in der Geburtsurkunde eines inzwischen drei Wochen alten Mädchens, denn die Stadt Schwelm verweigert dem Kind einen Namen.

Grund: Der Ehemann der Kindermutter Dunja Lotz verschwand vor 12 Jahren. Da sie jedoch noch offiziell mit ihm verheiratet ist, gilt er als Vater und nicht Dunyas neuer Freund, der wahre Erzeuger.

Laut § 1617 BGB muss der Kindesname von beiden Elternteilen gemeinsam bestimmt werden. Da der Ehemann jedoch bislang nicht auffindbar ist, weigert sich die Stadt, dem Kind einen Namen zu geben.

ja ahab ich auch gelesen! das echt der hammer!!
is ma wieder typisch deutschland!!
 

Varnamys

W:O:A Metalmaster
Aug 6, 2002
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Original geschrieben von Tapio
Ich find das eigentlich weniger lustig als traurig.....

allerdings.... was kann sie da machen? Sich scheiden lassen? aber da muss der Ehemann auch für unterschrieben? Würde auch mindestens ein halbes Jahr dauern....

Den Ehemann für Tod erklären lassen? Das müsste doch gehen, oder???
 

Syt

W:O:A Metalhead
Jul 30, 2003
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Extrem traurig. Was machen die denn in den Fällen, in denen der Vater nicht zhu ermitteln ist?

Das zeigt, wie überholt das Familienrecht im BGB teilweise ist.

Gibt es eigentlich noch das Kranzgeld? :D
 

DarthFreak

W:O:A Metalmaster
Original geschrieben von Grind God
Verrückte Bürokratie: Drei Wochen altes Kind muss vorerst namenlos bleiben

'Ein Kind, das noch keinen Vornamen und keinen Familiennamen erhalten hat, weiblichen Geschlechts'. So steht es in der Geburtsurkunde eines inzwischen drei Wochen alten Mädchens, denn die Stadt Schwelm verweigert dem Kind einen Namen.

Grund: Der Ehemann der Kindermutter Dunja Lotz verschwand vor 12 Jahren. Da sie jedoch noch offiziell mit ihm verheiratet ist, gilt er als Vater und nicht Dunyas neuer Freund, der wahre Erzeuger.

Laut § 1617 BGB muss der Kindesname von beiden Elternteilen gemeinsam bestimmt werden. Da der Ehemann jedoch bislang nicht auffindbar ist, weigert sich die Stadt, dem Kind einen Namen zu geben.

Is doch totaler Scheiss. Sind doch beide Elternteile da....
So ein verdammter Bürokratenscheiss
 

Ice Queen

W:O:A Metalhead
Jul 3, 2003
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Remscheid
Original geschrieben von Varnamys


Den Ehemann für Tod erklären lassen? Das müsste doch gehen, oder???

Da musste dann ne Sterbeurkunde vorlegen, denk ich mal!! Tze, unglaublich sowas! *kopfschüttel*
 

Legolas

W:O:A Metalmaster
Dec 28, 2001
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Kriftel
Original geschrieben von Varnamys


Den Ehemann für Tod erklären lassen? Das müsste doch gehen, oder???

du kannst doch nicht jemanden einfach für tot erklären lassen....
 

Varnamys

W:O:A Metalmaster
Aug 6, 2002
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Original geschrieben von Legolas
du kannst doch nicht jemanden einfach für tot erklären lassen....

natürlich geht das. Wenn er seit 12 Jahren nicht aufgetaucht ist... Polizeilich suchen lassen und wenn die ihn nicht finden.... *schulterzuck*
 

Finntroll

W:O:A Metalmaster
Dec 4, 2001
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Itzehoe
Original geschrieben von Grind God
Verrückte Bürokratie: Drei Wochen altes Kind muss vorerst namenlos bleiben

'Ein Kind, das noch keinen Vornamen und keinen Familiennamen erhalten hat, weiblichen Geschlechts'. So steht es in der Geburtsurkunde eines inzwischen drei Wochen alten Mädchens, denn die Stadt Schwelm verweigert dem Kind einen Namen.

Grund: Der Ehemann der Kindermutter Dunja Lotz verschwand vor 12 Jahren. Da sie jedoch noch offiziell mit ihm verheiratet ist, gilt er als Vater und nicht Dunyas neuer Freund, der wahre Erzeuger.

Laut § 1617 BGB muss der Kindesname von beiden Elternteilen gemeinsam bestimmt werden. Da der Ehemann jedoch bislang nicht auffindbar ist, weigert sich die Stadt, dem Kind einen Namen zu geben.

drei wochen? pah...überleg mal, wie lang es schon die band ohne namen gibt