Lkw 7,5 Tonner - erlaubt?

  • Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.
23 Jan. 2013
2
0
46
Hallo Leute, mir ist gerade aufgefallen, dass in der Campingordnung maximales
Gesamtgewicht auf 3,5 t reduziert wurde.
Waren doch sonst immer 7,5 t?!?!

Ich bin nun leicht nervös ob wir mit unserem 7,5 Tonner aufs Campinggelände kommen. Zumindest Fläche Y müsste doch möglich sein. Weiß von Euch jemand hierzu mehr?
 

ALSWELLA

W:O:A Metalhead
3 Aug. 2014
1.125
17
63
Kabbesinien
Hallo Leute, mir ist gerade aufgefallen, dass in der Campingordnung maximales
Gesamtgewicht auf 3,5 t reduziert wurde.
Waren doch sonst immer 7,5 t?!?!

Ich bin nun leicht nervös ob wir mit unserem 7,5 Tonner aufs Campinggelände kommen. Zumindest Fläche Y müsste doch möglich sein. Weiß von Euch jemand hierzu mehr?


Ruhig Brauner Ruhig


Schau in die AGB:
Camping
Wohnmobile, Wohnwagengespanne und Schwerfahrzeuge
Für Fahrzeuge über 3,5 to haben wir gesonderte Flächen mit tragfähigeren Böden reserviert.
Wir bitten euch mit Wohnmobilien, Wohnwagengespannen und Schwerfahrzeugen nur diese Flächen zu nutzen.
Begleitfahrzeuge sind grundsätzlich erlaubt, Gruppen müssen sich daher nicht trennen!
Im Nahbereich werdet ihr über gesonderte Wohnmobilbeschilderung zu den für eure Fahrzeuge geeigneten Flächen geleitet.

In der Campingordnung steht:
5.3. Wohnmobile, Wohnwagengespanne und Schwerfahrzeuge parken auf Fläche Y und R, wobei Begleitfahrzeuge grundsätzlich erlaubt sind. Die Gesamtlänge der Fahrzeuge ist auf 11 Meter und das zulässige Gesamtgewicht auf 3,5t beschränkt.
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Ruhig Brauner Ruhig


Schau in die AGB:
Camping
Wohnmobile, Wohnwagengespanne und Schwerfahrzeuge
Für Fahrzeuge über 3,5 to haben wir gesonderte Flächen mit tragfähigeren Böden reserviert.
Wir bitten euch mit Wohnmobilien, Wohnwagengespannen und Schwerfahrzeugen nur diese Flächen zu nutzen.
Begleitfahrzeuge sind grundsätzlich erlaubt, Gruppen müssen sich daher nicht trennen!
Im Nahbereich werdet ihr über gesonderte Wohnmobilbeschilderung zu den für eure Fahrzeuge geeigneten Flächen geleitet.

In der Campingordnung steht:
5.3. Wohnmobile, Wohnwagengespanne und Schwerfahrzeuge parken auf Fläche Y und R, wobei Begleitfahrzeuge grundsätzlich erlaubt sind. Die Gesamtlänge der Fahrzeuge ist auf 11 Meter und das zulässige Gesamtgewicht auf 3,5t beschränkt.

Wo steht der AGB-Passus eigentlich genau? Steht das auf der Kartenrückseite? Im Internet find ich den Passus gar nicht.
 

Libbelah

W:O:A Metalhead
16 Aug. 2008
4.606
1
63
48
Tange
Ja, ich dachte auch erst an ABC, auf Anhieb hatte ich das aber weder da noch in den AGB gefunden, deswegen frag ich ja. :D

Aber 5.3. hat er ja definitiv angegeben und richtig zitiert.
Das Andere muß man tatsächlich suchen, aber hab ich in den News sehr sicher auch schon so gelesen..
Also, mal Alswella auf die Schulter klopfen.
Ist ja nicht immer nur Scheiße. ;)
 

ALSWELLA

W:O:A Metalhead
3 Aug. 2014
1.125
17
63
Kabbesinien
Aber 5.3. hat er ja definitiv angegeben und richtig zitiert.
Das Andere muß man tatsächlich suchen, aber hab ich in den News sehr sicher auch schon so gelesen..
Also, mal Alswella auf die Schulter klopfen.
Ist ja nicht immer nur Scheiße. ;)

Auch ein blindes Huhn hört Mal Korn(oder so ähnlich) :D
Ein bisschen Verlust iss halt immer :ugly:
Ist halt auch mühselig, immer nur perfekten Scheiß zusammen zu stammeln :o
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
105.787
6.616
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Hallo Leute, mir ist gerade aufgefallen, dass in der Campingordnung maximales
Gesamtgewicht auf 3,5 t reduziert wurde.
Waren doch sonst immer 7,5 t?!?!

Ich bin nun leicht nervös ob wir mit unserem 7,5 Tonner aufs Campinggelände kommen. Zumindest Fläche Y müsste doch möglich sein. Weiß von Euch jemand hierzu mehr?

Wie kommst du an Sonntag mit 7,5t. auf der Straße? Ist das nicht gesperrt tout court?
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Aber 5.3. hat er ja definitiv angegeben und richtig zitiert.
Das Andere muß man tatsächlich suchen, aber hab ich in den News sehr sicher auch schon so gelesen..
Also, mal Alswella auf die Schulter klopfen.
Ist ja nicht immer nur Scheiße. ;)

Aus dem Kerl werd ich echt nicht schlau. Der scheint lieb zu sein und ganz vernünftig, hilfsbereit, labert aber manchmal einfach nur schwer zu verstehenden oder unzusammenhängenden Blödsinn vor sich hin. :ugly:
 

masterpunish

W:O:A Metalhead
24 Feb. 2007
193
0
61
39
Das ist so net ganz richtig mit den 7.5 Tonnen. Da muss man aufpassen wenn das Fahrzeug mit Führerschein Klasse c1 zu lenken ist dann gilt das sonntagsfahrverbot.

Wir hatten das Problem vor ein paar jahren mit einem Sprinter der als Lkw zugelassen wurde. Demnach brauchte man zum fahren c1 und wir haben dann nicht schlecht gestaunt als wir angehalten wurden und dann zahlen durften und das Gefährt bis abends stehen musste.

Wir dachten auch bis 3.5 Tonnen ist das egal. Aber es kommt tatsächlich drauf an was für einen Führerschein man braucht. Brauchst du c1 gilt das Fahrverbot.
Ergo braust du ne ausnahmegenehmigung. Die kriegst du bei der Stadt im Amt für verkehrslenkung. Lass dir irgendwas einfallen das du verderbliche Ware transportieren musst und dann klappt das schon. Hat bei uns in den Folgejahren dann auch immer geklappt.
 
Zuletzt bearbeitet:

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Die gibt es weiterhin. (http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-lkw-fahrverbot/)

LKW bis 7,5t sind davon aber nicht betroffen. Was man gemeinhin als '7,5 Tonner' bezeichnet ist ein bis 7.49t zugelassener LKW.

Oh, da habe ich Mist erzählt. Danke für die Klarstellung!

Das ist so net ganz richtig mit den 7.5 Tonnen. Da muss man aufpassen wenn das Fahrzeug mit Führerschein Klasse ce zu lenken ist dann gilt das sonntagsfahrverbot.

Wir hatten das Problem vor ein paar jahren mit einem Sprinter der als Lkw zugelassen wurde. Demnach brauchte man zum fahren ce und wir haben dann nicht schlecht gestaunt als wir angehalten wurden und dann zahlen durften und das Gefährt bis abends stehen musste.

Wir dachten auch bis 3.5 Tonnen ist das egal. Aber es kommt tatsächlich drauf an was für einen Führerschein man braucht. Brauchst du ce gilt das Fahrverbot.
Ergo braust du ne ausnahmegenehmigung. Die kriegst du bei der Stadt im Amt für verkehrslenkung. Lass dir irgendwas einfallen das du verderbliche Ware transportieren musst und dann klappt das schon. Hat bei uns in den Folgejahren dann auch immer geklappt.

Im Link oben steht über 7,5t oder Anhänger. CE ist ja der Anhängerschein...imho dürfte das Verbot aber nur zum Tragen kommen, falls Du tatsächlich einen Anhänger mitführst. Was sind denn das für LKWs mit 7,5t, für die Du auch ohne Anhänger CE brauchst?
 

masterpunish

W:O:A Metalhead
24 Feb. 2007
193
0
61
39
Ohh. Hab ich ce geschrieben? Ich meinte c1. Ce ist natürlich der Hänger bzw ist c1e mit hänger.
 
Zuletzt bearbeitet: