METALPOPE667 schrieb:
Promille-Auswertung
Die für Sie erechnete Alkoholkonzentration im Blut beträgt:
1.20 Promille
Die Getränke enthalten 88 g reinen Alkohol.
Vorsicht: Die tatsächliche Alkoholkonzentration im Blut wird von vielen Faktoren beeinflußt. Im Einzelfall können sich beträchtliche Abweichungen von den errechneten Werten ergeben. Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit beginnt nicht erst mit 0,8 Promille. Schon mit 0,3 Promille Alkohol im Blut kann man sich strafbar machen, selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommt. Alkoholtypisches Fahrverhalten ab 0,3 Promille signalisiert alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und damit möglicherweise Fahrverbot oder Geldstrafe. Bei 1,1 Promille ist der Ofen aus. Wer mit mehr als 1,1 Promille fährt, macht sich in jedem Fall strafbar. Alkoholisiert bleibt dem Kraftfahrer noch ein Ausweg: er kann mit dem Fahrrad fahren. Fällt er dabei auf, ist möglicherweise sogar der Führerschein in Gefahr. Nüchtern in den Straßenverkehr bleibt die einzig sichere Methode.
*eek* 1,2 promille nach einer flasche wein ?? so fühl ich mich nich
