METALPOPE667
W:O:A Metalmaster
scheinbar nichtMotte said:Echt? Hab ich nciht gedacht?
Geht dich alles ncihts an?????![]()
scheinbar nichtMotte said:Echt? Hab ich nciht gedacht?
Geht dich alles ncihts an?????![]()
Ist sie. Darum geht es ja in der Einverständniserklärung der Eltern.kalashnikov said:"ab" oder "bis" 16 is ja schonmal ein unterschied. und ist die begleitperson nur begleitperson, oder auch für den jugendlichen und seine handlungen verantwortlich ?

ab dem 16ten lebensjahr sieht dat aber anners ausDer Helm said:Ist sie. Darum geht es ja in der Einverständniserklärung der Eltern.
Und wie der Herr E'Lell so schon ausführte, wenn etwas passiert hat er die Scheiße am Schuh.
Erziehungsberechtigte haften für Ihre Schutzbefohlenen![]()
Hoppala.METALPOPE667 said:ab dem 16ten lebensjahr sieht dat aber anners aus

Was auch ungefähr mein Gedanke war.Undomiel said:Öha....also ich weiß ja nit....Wenn der Gute im Vollrausch ein Auto zerdeppert und der Besitzer zeigt den Lütten aka dessen Eltern an, Du wärest aber derjenige gewesen, mit dem er als Minderjähriger auf dem Festival ist, was dann??
Undomiel said:Äh....ICS hat gesagt, dass es Dir schnurzpiepenwurscht sein kann, der 17-Jährige kann tun und lassen was er will? MIT Erklärung der Eltern oder ohne??
Öha....also ich weiß ja nit....Wenn der Gute im Vollrausch ein Auto zerdeppert und der Besitzer zeigt den Lütten aka dessen Eltern an, Du wärest aber derjenige gewesen, mit dem er als Minderjähriger auf dem Festival ist, was dann??