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W:O:A Metalhead
8 Jan. 2004
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Kassel (dpa) - Der «Kannibale von Rotenburg» ist wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sprach den angeklagten Armin Meiwes am Freitag schuldig, einen Berliner Ingenieur getötet, zerlegt und gegessen zu haben. Der 42-Jährige hatte die grausige Tat mit einer Videokamera festgehalten. Während die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte, wollte die Verteidigung eine Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen.

Also ich finde acht Jahre sehr viel für ein paar Kochrezepte :D
 

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Achteinhalb Jahre Haft für Kannibalen


Der als Kannibale von Rotenburg bekannt gewordene Armin Meiwes muss wegen Totschlags für achteinhalb Jahre ins Gefängnis.


Kassel (dpa) - Der «Kannibale von Rotenburg» ist wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sprach den angeklagten Armin Meiwes am Freitag schuldig, einen Berliner Ingenieur getötet, zerlegt und gegessen zu haben.

«Es handelt sich um ein in unserer Gesellschaft geächtetes Verhalten, den Kannibalismus», sagte Richter Volker Mütze in der Urteilsbegründung. «Wir befinden uns im Grenzbereich des Strafrechts, da Erfahrungswerte fehlen.»

Der 42 Jahre alte Computerfachmann war ursprünglich wegen Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte am Ende des zweimonatigen Prozesses auf Tötung auf Verlangen plädiert. Darauf stehen höchstens fünf Jahre.

Die zwischen zwei psychisch gestörten Menschen abgesprochene Tat sei kein Mord gewesen, sagte der Richter. Meiwes habe sein Opfer nicht wie von der Staatsanwaltschaft angenommen zur Befriedigung des Geschlechtstriebs getötet. Das Lustempfinden bei der Tötung sei kein dominierendes Motiv der Tat gewesen. Dem Kannibalen sei es darum gegangen, mit einem anderen Menschen über das Aufessen eine möglichst enge Bindung einzugehen. Dabei sei es ihm nicht um Lust und Sex sondern um Sicherheit und Geborgenheit gegangen.

Von einer Tötung auf Verlangen könne nicht ausgegangen werden, da das Opfer nicht ausdrücklich und ernsthaft verlangt habe, von Meiwes getötet zu werden. Ihm sei es zunächst nur darum gegangen, mit der eigenen Entmannung «den Kick seines Lebens» zu erleben.

Meiwes hatte gestanden, einen Berliner Ingenieur mit dessen Einverständnis getötet, zerlegt und - getrieben von jahrelanger Lust auf Menschenfleisch - zum großen Teil gegessen zu haben. Weil Kannibalismus in Deutschland kein Straftatbestand ist, betrat das Landgericht juristisches Neuland. Eine Einweisung in die Psychiatrie schied aus, da der Kannibale trotz seelischer Abartigkeit für uneingeschränkt schuldfähig befunden wurde.


So, hier mal noch etwas ausführlicher :)