Gesetzesübertretung aus ethischen Gründen???

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Balrog

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
2.522
0
61
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Schaumburg o. FFM
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Moin! Hat irgendjemand zufällig 'ne Ahnung wann man es als gerechtfertigt betrachten könnte, ein Gesetz zu übertreten? Außer dem Standart-Beispiel bei rot über die Ampel zu fahren, weil meine Frau auf dem Rücksitz 'nen Kind bekommt, fällt mir absolut nichts ein. Soll für meinen Prof ein, zwei Beispiele abfassen und stehe momentan total auf dem Schlauch...
Für gute Tipps schon mal besten Dank im Voraus...;)
 

Schweinchen

W:O:A Metalmaster
20 März 2004
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Mir fällt da Vorbereitung eines Angriffskrieges und die Haltung unserer Bundesregierung zu Afghanistan ein... Oder velwechser ich das grad? Auf jeden Fall gabs da was...
 

GRRRR!!

W:O:A Metalmaster
4 Dez. 2001
5.831
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Balrog schrieb:
Moin! Hat irgendjemand zufällig 'ne Ahnung wann man es als gerechtfertigt betrachten könnte, ein Gesetz zu übertreten? Außer dem Standart-Beispiel bei rot über die Ampel zu fahren, weil meine Frau auf dem Rücksitz 'nen Kind bekommt, fällt mir absolut nichts ein. Soll für meinen Prof ein, zwei Beispiele abfassen und stehe momentan total auf dem Schlauch...
Für gute Tipps schon mal besten Dank im Voraus...;)
Muss es nur für einen selber bzw. die Mehrheit der Deutschen oder auch vor dem Gesetzgeber vertretbar sein?
 

DerWOA-Don

Newbie
31 Mai 2005
28
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Balrog schrieb:
Moin! Hat irgendjemand zufällig 'ne Ahnung wann man es als gerechtfertigt betrachten könnte, ein Gesetz zu übertreten? Außer dem Standart-Beispiel bei rot über die Ampel zu fahren, weil meine Frau auf dem Rücksitz 'nen Kind bekommt, fällt mir absolut nichts ein. Soll für meinen Prof ein, zwei Beispiele abfassen und stehe momentan total auf dem Schlauch...
Für gute Tipps schon mal besten Dank im Voraus...;)


Wie wäre es mit dem typischen Notwehrverhalten?
Du kannst einem mit nem Knüppel eins überziehen, wenn er Dich bedroht und die Verhältnisse der Mittel stimmen.
 

Krautsalat

W:O:A Metalhead
19 Sep. 2004
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Langen / Frankfurt
www.pixum.de
Schweinchen schrieb:
Mir fällt da Vorbereitung eines Angriffskrieges und die Haltung unserer Bundesregierung zu Afghanistan ein... Oder velwechser ich das grad? Auf jeden Fall gabs da was...
Du meinst wohl die Pläne, die Bundeswehr in eine kleine Elite-Armee zu verwandeln, um den Frieden nicht nur zu schützen, sondern um ihn zu erzwingen.
Irgendwo in der Verfassung steht allerdings, das Deutschland kein Krieg beginnen darf und in einem Krieg keine Angriffspossitionen besetzen darf.
 

GRRRR!!

W:O:A Metalmaster
4 Dez. 2001
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Balrog schrieb:
Im Wesentlichen nur für einen selbst, es handelt sich halt immer um Grenzfälle, die jeder Mensch anders bewertet.
Naja...dann wäre das fast jedes Verhalten, das dir selbst eionen Vorteil verschafft.

Aber wie wäre es denn mit dem Fall, wenn man beim Bäcker ein paar Brötchen klaut, weil man gerade Hunger hat?

Oder der Junkie, der sich eine Brieftasche krallt, weil er Geld für den nächsten Schuss braucht (übrigens eine Quersubventionierung für die Rüstungsindustrie :D)?

Oder der Antifa-Mensch, der einen Polizisten verprügelt, weil der nun mal gerade Polizist ist?
 

Schweinchen

W:O:A Metalmaster
20 März 2004
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Krautsalat schrieb:
Du meinst wohl die Pläne, die Bundeswehr in eine kleine Elite-Armee zu verwandeln, um den Frieden nicht nur zu schützen, sondern um ihn zu erzwingen.
Irgendwo in der Verfassung steht allerdings, das Deutschland kein Krieg beginnen darf und in einem Krieg keine Angriffspossitionen besetzen darf.
Ich glaube es ist das Strafgesetzbuch, Paragraphen eins und zwei:
Führen eines Angriffskrieges und Vorbereiten eines Angriffskrieges
 

Unregistered2

W:O:A Metalhead
22 Juli 2003
835
0
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Detmold
www.SommernachtsTrauma.com
Wenn ich ein angefahrenes Stück Wild auf der Straße sehe, und es lebt noch, werde ich es keulen*, damit es von seinem Leid befreit ist, auch wenn ich es nicht darf. Das müßte im Normalfall der zuständige Forstbeamte oder Tierarzt tun. Das ist Ethisch sicher umstritten, aber vertretbar.

* vom Tierschutzgesetz vorgeschriebene Tötungsart von Schlachttieren
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
11.719
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Zur Notwehrsituation:
Wenn Du von jemanden mit einem Messer angegriffen (nicht nur bedroht) wirst, und ziehst ihm deshalb eins mit einer Holzlatte über den Schädel, und erstirbt daran, dann ist das immernoch fahrlässige Tötung. Aber es geht straffrei aus, da der Gesetzgeber selbst erkannt hat, daß man sich in so einer Situation nicht selbst umbringen lassen muß.

Anderes Beispiel: Du nimmst aus der Firma ein Packet Papier für Deinen privaten Drucker mit. Sowas machen viele, keinen stört es wirklich , aber verboten ist es trotzdem.