Hallo zusammen,
da die AGBs für mich nicht eindeutig formuliert sind frage ich hier nochmal nach.
Mich irritiert das in Klammern stehende "Gasflaschen (nur fest montiert im Camper)".
Unterhalb steht ja das Gasflaschen bis 5kg benutzt werden dürfen.
Ist es erlaubt eine 5kg-Gasflasche im Auto mitzuführen um einen Gaskühlschrank zu betreiben?
Danke für eine klare Antwort
da die AGBs für mich nicht eindeutig formuliert sind frage ich hier nochmal nach.
Es sind ausschließlich geprüfte und technisch einwandfreie, im Handel erworbene Holzkohleanzünder, Gaskartuschen, Gasflaschen (nur fest montiert im Camper) und Grillvorrichtungen erlaubt. Sämtliche Gasgeräte müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht und Gasflaschen bis 5kg benutzt werden.
Mich irritiert das in Klammern stehende "Gasflaschen (nur fest montiert im Camper)".
Unterhalb steht ja das Gasflaschen bis 5kg benutzt werden dürfen.
Ist es erlaubt eine 5kg-Gasflasche im Auto mitzuführen um einen Gaskühlschrank zu betreiben?
Danke für eine klare Antwort
