Gasflaschen (kleine)

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catameniacat

W:O:A Metalhead
21 Feb. 2007
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hallo zusammen, ich wollte euch was fragen, ein kumpel sagte eben zu mir das gasflaschen verboten sind (wenn müssen diese im wohnwagen fest sein)...

wie jedes jahr hab ich meine 4 kg flasche mitgenommen für meinen gasgrill bei dem immer alles geprüft wird und in ordnung ist, wir kommen mit auto an. ich denke das ist doch kein problem wenn wir damit wie immer ordentlich umgehen?

da wir auf z4 sind (arbeiter)
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
hallo zusammen, ich wollte euch was fragen, ein kumpel sagte eben zu mir das gasflaschen verboten sind (wenn müssen diese im wohnwagen fest sein)...

wie jedes jahr hab ich meine 4 kg flasche mitgenommen für meinen gasgrill bei dem immer alles geprüft wird und in ordnung ist, wir kommen mit auto an. ich denke das ist doch kein problem wenn wir damit wie immer ordentlich umgehen?

da wir auf z4 sind (arbeiter)

die Park und Campingordnung sagt:

http://www.wacken.com/de/news/news/n...stag-2000-uhr/

hier

punkt: 10.2

10. GRILLEN; OFFENES FEUER; LAGERFEUER ; GAS- UND FLÜSSIGGASANLAGEN; STROMAGGREGATE

10.1. Grillen ist erlaubt, offenes Feuer und Lagerfeuer sind verboten.

10.2. Es sind ausschließlich im Handel erworbene Holzkohleanzünder, Gaskartuschen, Gasflaschen
(nur fest montiert im Camper) und Grillvorrichtungen erlaubt.
Sämtliche Gasgeräte müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht und Gasflaschen bis 5kg benutzt werden.
In Fahrzeugen verbaute Flüssiggasanlagen müssen eine gültige Gasdruckprüfung aufweisen.


Grillvorrichtungen dürften in dem Zuge einen Gasgrill wie du ihn beschreibst, beinhalten!