also ist nach 9.2 Parkordung ne Gaspulle 3-5Kg im (großen Zelt) oder Freifläche (Gasgrill) nicht gestattet? mit welcher Begründung? Ich mein, wenn so Pulle hochgeht, würds auch ein Wohnmobil oder Wohnwagen zerlegen.
Von Gas gehen auch mehr Gefahren aus als nur die Explosionsgefahr. Diesbezüglich gelten für die Aufstellung von Gasflaschen in Wohnmobilen bestimmte Regeln (z.B. gasdicht gegen den Innenraum abgegrenzt, Flaschenhaltevorrichtung, Hitzeschild gegen Gaskocher, wenn in der Nähe, Abstand von Wärmequellen).
Quelle
Das alles ist schon sinnvoll, vor allem, da Alkohol, Leichtsinn, gefährliches Halbwissen und evtl. ein Defekt zusammen immer eine tödliche Mischung sind!
Es ist auch eben gerade Sinn des Gasflaschenkastens im Wohnmobil, dass die Dinger NICHT hochgehen.
2011 waren wir mit 11 Kg und 2ter 5 Kg Gas Flasche auf dem Gelände, Gaskühlschrank und 4 Flammer brauchen halt auch was ^^
Allerdings hätte ernsthaft die 5 Kg Buddel gereicht
Interessiert hat es allerdings niemanden....stand aber auch nicht offen sondern unter nem Panzerhaubitzenzelt ^^
Klar, wenn die nicht offen rumstehen, kontrollieren können die Secus ja nicht alles.
Wenn sich jemand mit der sicheren Aufstellung der Flaschen auskennt und keine Komplettidioten da rangehen, ist das ja zu vertreten, dass Gasflaschen entsprechend genutzt werden.
Es geht aber auch anders: Auf dem Graspop Metal Meeting gibt's z.B. eine flächendeckende Taschenkontrolle, und da werden alle verbotenen Gegenstände konfisziert. So kann's auch gehen.