Wirklich sehr interessant die Seite. Ich glaube allerdings das die meisten Homepagebetreiber einen Disclaimer haben, weil sie es sich einfach irgendwo abgeschaut haben. Es würde mich stark wundern wenn irgendjemand AUFGRUND dieses Urteils einen einbaut, wie es im folgenden vermutet wird:
"Viele Homepage-Besitzer ("Webmaster") verführt dieses Urteil offensichtlich dazu, auf ihrem Seiten eine Klausel anzubringen..."
Eine gewisse Grundintelligenz traue ich nämlich auch Internetusern zu
In einem Punkt gebe ich dem Verfasser allerdings völlig unrecht. Er behauptet:
"Wenn nicht sachlich korrekt zu jedem einzelnen Link begründet wird, warum gerade von diesem Link eine Distanzierung erfolgt, so handelt es sich um eine Beleidigung, die gemäß §185 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe belangt werden kann! "
In meinen Augen ist das absoluter Humbug. Niemand kann durch eine kollektive Distanzierung von mehreren Seiten auch durch die explizite Diztanzierung von einer einzelnen Seite im Stile von "Ich distanziere mich vom Inhalt von ..." einen Beleidigungsstraftatbestand erfüllen. Selbst bei negativst möglicher Auslegung ist so eine Klausel höchstens als konträre Position zum Inhalt der entsprechenden Seite zu werten, was im vollen Umfang durch das Recht der Meinungsäusserung, welches im Art 5 Absatz 1 Grundgesetz verankert ist gedeckt wird. Nicht umsonst hat der Verfasser diese Behauptung in keiner weise juristisch begründet. Ich frage mich wo er da eine Rechtsschranke in Form einer Ehrverletzung oder ähnlichem sieht.
Das gilt natürlich nicht wenn schon der Inhalt der verlinkten Seite eine Beileidigung enthält. So kann man, wie im Sachverhalt des Urteils, einen Dritten beleidigen, aber nicht den Homepagebetreiber selbst (es sei denn er beleidigt sich auf seiner eigenen Seite selbst

).
Im Klartext, durch einen alleine Disclaimer alleine beleidigt man niemanden. Er nützt vielleicht nicht, aber er schadet auch nicht.
Gruß Mach666