Ich bin kein Jurist, aber so ganz unbedarft würde ich doch mal schätzen, dass es wenig bringt, wenn die deutschen Gerichte ausländische Kriegsverbrecher verurteilen können, die Länder, aus denen die Kriegsverbrecher stammen, die deutsche Rechtssprechung in diesem Punkt aber nicht anerkennen.
Außerdem sind die Gerichte wohl auf die Zusammenarbeit mit den Amerikanern angewiesen, wenn sie ernsthaft einen Prozess führen und den Sachverhalt aufklären wollen, woran die US-Regierung wohl nicht ernsthaft interessiert sein wird.
Meine zweite Bemerkung bezog sich eher auf die dämlichen Nationalstolz-Debatten, die hier im Forum immer wieder geführt werden.