Wer ein Fahrzeug fährt muss jederzeit erkennbar sein, ist also verboten im Fahrzeug eine Maske zu tragen.
Das ist aktuell nur teilweise richtig.
In BaWü z.B. hat ein Sprecher des Innenministeriums zwischenzeitlich bestätigt, dass solange, wie die Corona-Verordnung gilt, das tragen einer Maske im Fahrzeug
nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.
Das bayerische Innenministerium schreibt wiederum, dass in Ausnahmefällen das tragen einer Mund/Nasenbedeckung auch des Fahrers im Auto sogar empfohlen wird - nämlich dann, wenn haushaltsfremde Personen mitfahren (Arbeitskollegen z.B.).
Bei betrieblichen/gewerblichen Fahrten gilt: da ohnehin ein Fahrtenbuch geführt wird, ist der jeweilige Fahrer auch mit Maske darüber zu identifizieren, das gilt z.B. auch bei Bus- und Taxifahrern, Zustellern und Lieferdiensten.
Ich meine ausserdem gelesen zu haben, dass die Polizei deutschlandweit das ganze mit Augenmaß behandeln soll - da es ohnehin "nur" ein Owi-Delikt ist, kann die Polizei z.B. auch nur mündlich und auch ohne ein Verwarngeld zu erheben, verwarnen.