Der was denkt ihr grad thread!!!!!!!

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AHostileGoat

W:O:A Metalhead
13 Dez. 2018
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ob irgendeine Band sich mit einem verfremdenten Hakenkreuz schmückt ist mir scheißegal. Tatsache ist, dass Wahrzeichen der Naziregierung in Deutschland nicht dargestellt werden dürfen.

Schon drei Jahre im Forum und nicht fähig die Zitierfunktion zu benutzen?

Selbstverständlich darf die "Hakenkreuz" Version der Swastika in Deutschland dargestellt werden. Es kommt auf den Kontext und die Intention an ob der §86a StGB greift. Zudem ist das hier gezeigte Shitfucker Logo weit genug entfremdet, dass diese Diskussion eigentlich überflüssig ist.
 

Reiður Loki

VIP-Saufziege
7 Juli 2018
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Trier
Schon drei Jahre im Forum und nicht fähig die Zitierfunktion zu benutzen?

Selbstverständlich darf die "Hakenkreuz" Version der Swastika in Deutschland dargestellt werden. Es kommt auf den Kontext und die Intention an ob der §86a StGB greift. Zudem ist das hier gezeigte Shitfucker Logo weit genug entfremdet, dass diese Diskussion eigentlich überflüssig ist.
Indiskutabel. Das Hakenkreuz darf nicht dargestellt werden und ist verfassungsfeindlich.
Mir gefällt die Version Albumcover Kackevögler genauso wenig wie das Original.
Und die Band is auch Kacke.
 

AHostileGoat

W:O:A Metalhead
13 Dez. 2018
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Indiskutabel. Das Hakenkreuz darf nicht dargestellt werden und ist verfassungsfeindlich.
Mir gefällt die Version Albumcover Kackevögler genauso wenig wie das Original.
Und die Band is auch Kacke.

Falsch.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2.
Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

§86a Abs. 3 StGB, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt, verbietet keine Verwendungen, die der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre dienen.
Dazu kommen noch die ganzen anderen Versionen aus verschiedensten Kultur- und Religionskreisen, bei denen auch nach Intention entscheiden wird. Ich würfte jetzt natürlich nicht mit einer hinduistischen Swastika auf einer Demo gegen Nazis demonstrieren, da sie dann nicht mehr im religiösen Kontext verwendet würde. Gehe ich aber meinen hinduistischen Ritualen nach, darf ich dabei völlig frei die Swastika verwenden. Und einige dieser im übrigen viel älteren Versionen sind die der NS Version natürlich zum verwechseln ähnlich. Kann ja nicht jede Kultur so amüsante Darstellungen wie die Kelten haben
Logo03.jpg



Fakt bleibt auch, auf dem Albumcover meines Avatars wird keine Swastika dargestellt.
Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
"zum Verwechseln ähnlich sind" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, da möchte ich gerne mal einen Präzedenzfall sehen, der diese S F Darstellung als Hakenkreuz entlarvt. ;)
 

AHostileGoat

W:O:A Metalhead
13 Dez. 2018
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AHostileGoat

W:O:A Metalhead
13 Dez. 2018
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Es ist unangebracht provokativ und unnötig.
Aber wer nach Ziege stinken will, der soll's tun.

Und noch so ein Zitierfall. :rolleyes:

Ja es ist provokativ und findet offensichtlich auch immer noch leichte Ziele.
Im übrigen schadet es nicht sich auch rechtlich mit fragwürdigen Thematiken zu befassen. Generell ist in Deutschland das Geheule bei gewissen Symboliken immer noch viel zu groß. Da gibt es echt weitaus wichtigere Themen und Sozialestrukturen denen sich ein jeder mal annehmen sollte, als sich an dem Albumcover einer usamerikanischen Metal Punk Band zu echauffieren, die durch ihere Herkunft eh eine ganz andere Haltung zu NS Symboliken haben und sich ganz sicher urkomisch fanden. Für Deutschland gibt es übrigens um der Prüfung zu entgehen ein Alternatives Cover. Eine Prüfung und evtl. folgendes richterliches Urteil ob man das SF Logo tatsächlich als "zum Verwechseln ähnlich" ausgelegen werden würde wäre in der Tat spannend.
 

SAVA

W:O:A Metalgod
4 Aug. 2014
93.852
87.486
168
Hansestadt
03.04.2019 Köln, MTC
06.04.2019 Bochum, Rockpalast
07.04.2019 Mannheim, MS Connexion Complex
08.04.2019 Hamburg, Logo
09.04.2019 München, Backstage

Sind die, die im DFF gepostet wurden
Hm, da komme ich gerade aus München wieder. Muss ich also nach Ankunft von zu Hause gleich wieder nach HH, weil ich mitm Zug abends nur schlecht wegkomme. Egal...