Revalon
THAT GUY
oh...ja,da könnte ich was anfangen
Sammelst du Messer?
Ich würde, wenn ich genug Geld hätte (und nicht so viel für Konzerte drauf ginge).
So habe ich halt ein paar, von Sammeln kann man aber nicht wirklich sprechen.
Darf man sowas denn überhaupt führen? Ich hab da sowas im Hinterkopf, dass das nur geht wenn man ausreichenden Grund hat. Sowas wie "Brauchtumspflege"..
Da die Klinge länger als 12cm ist, unterliegt es dem Führungsverbot. Aber wie du schon sagst, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, darf man es trotzdem führen. Das ist neben der Brauchtumspflege der Beruf (bei mir nicht der Fall), Sport oder ein anderer "allgemein anerkannter Zweck".
Das ist scheinbar selbst nach Aussagen öffentlicher Stellen so schwammig gehalten, um das Führen generell zu ermöglichen, aber im Zweifelsfall auch ein Eingreifen zu ermöglichen. Wenn ich das Ding also mal trage und draußen einfach in der Scheide lasse, dann sollte eigentlich nichts passieren.
Das Messer habe ich bisher aber auch erst ein Mal ernsthaft benutzt, um die Äste von 'nem Maibaum zu entfernen.
Übelicherweise habe ich das hier dabei:
http://www.carl-walther.de/cw.php?lang=en&content=products&sub=3&subsub=31&product=1009
das unterliegt zwar als Einhandmesser eigentlich auch dem Führungsverbot, aber da ja selbst das Schneiden eines Apfels als allgemein anerkannter Zweck durchgehen dürfte (ganz abgesehen vom Sicherheitsaspekt - ein Glasbrecher kann immer nützlich sein) sollte es auch hier keine Probleme geben.