der 20000- thread

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FOREVER_MA

W:O:A Metalgod
14 Juni 2002
63.717
133
148
Altendorf/Oberfranken
Und das zugehörige Urteil:

Hier die heutige Presse-Mitteilung des Landgerichts Mannheim:

+++Pressemitteilung Tötung eines Wohnsitzlosen

Die 7. Große Strafkammer (Jugendkammer) des Landgerichts Mannheim hat heute den Heranwachsenden Markus K. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu der Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Drei der insgesamt vier mitangeklagten Jugendlichen - Daniel K., Torben B. und Stefan H. - wurden ebenfalls wegen Körperverletzung mit Todesfolge jeweils zu Jugendstrafen von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Den fünften Angeklagten - Damir M. - hat die Jugendkammer wegen gefährlicher Körperverletzung zu der Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Drei der vier jugendlichen Angeklagten, deren Jugendstrafen zur Bewährung ausgesetzt wurden, erhielten die Weisung, bereits begonnene Therapien fortzusetzen. Alle vier Jugendlichen müssen in erheblichem Umfang gemeinnützige Arbeit ableisten, sich einem sozialen Trainingskurs unterziehen und sich der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellen.

Hinsichtlich der Tat vom 15.10.2003 waren alle Angeklagten weitgehend geständig; zusätzlich hat die Kammer während der elftägigen Hauptverhandlung 18 Zeugen und vier Sachverständige gehört.

Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung steht zur Überzeugung der erkennenden Kammer fest, dass vier der Angeklagten einen im Wald bei Neulußheim lebenden Obdachlosen gemeinsam körperlich so schwer misshandelt haben, dass sie, spätestens als sie ihr Opfer schwer verletzt im Waldgebiet zurückließen, hätten voraussehen können, dass dieses an den Folgen der Verletzung versterben werde. Dem fünften Angeklagten, der den Tatort zeitlich weit vor den anderen verlassen hatte, konnte nicht nachgewiesen werden, daß er bereits zu diesem Zeitpunkt angesichts der dem Opfer bis dahin zugefügten Verletzungen hätte vorhersehen können, dass dieses daran sterben werde.

Aufgrund dieser rechtlichen Beurteilung folgte die Kammer hinsichtlich des Angeklagten Markus K. dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht, die dessen Verurteilung wegen Totschlags zu der Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Bei den vier Jugendlichen hat sie hingegen jeweils den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprochen.

Da vier der Angeklagten im Jahre 1989 geboren sind und somit bei Begehung der Tat minderjährig waren, wurde gemäß § 48 Abs. 3 Satz 2 JGG die Öffentlichkeit von der gesamten Hauptverhandlung einschließlich der Urteilsverkündung ausgeschlossen. Aus diesem Grund können keine weitergehenden Informationen über das vorliegende Verfahren gegeben werden. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.



Krenz

(Richterin am Landgericht)+++