der 20000- thread

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Wolfman

W:O:A Metalmaster
6 Aug. 2002
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Bonn
Hab grad auf N24 gehört, das sie das Arbeitsrecht wieder etwas geändert haben :

Bei der Urlaubsplanung ist eine Vorzugsregelung (Eltern von schulpflichtigen Kindern z.B.) seitens des Arbeitgebers und eine Fristsetzung für den Zeitpunkt der Abgabe des Jahresurlaubsplanes NICHT rechtmässig ist.

Genauso darf ab sofort ein einmal genehmigter Urlaub NICHT MEHR gestrichen werden !!!!!


:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
 

Wolfman

W:O:A Metalmaster
6 Aug. 2002
18.485
7
83
56
Bonn
Original geschrieben von Baden Devil
Wenn Wolfman so weiter macht macht er Argon Konkurrenz

Echt ???

Och nööööö, da bin ich doch noch seeeeeehr weit von entfernt !!! ;););):D

Wieso hast Du das eigentlich zweimal geposted ???? :D
 

Baden Devil

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2002
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Baden
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Original geschrieben von Wolfman
Hab grad auf N24 gehört, das sie das Arbeitsrecht wieder etwas geändert haben :

Bei der Urlaubsplanung ist eine Vorzugsregelung (Eltern von schulpflichtigen Kindern z.B.) seitens des Arbeitgebers und eine Fristsetzung für den Zeitpunkt der Abgabe des Jahresurlaubsplanes NICHT rechtmässig ist.

Genauso darf ab sofort ein einmal genehmigter Urlaub NICHT MEHR gestrichen werden !!!!!


:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D

Ganz Interresant vor allem das mit der Fristsetzung des Jahresurlaubsplanes