Master of Hades
W:O:A Metalgod
- 27 Apr. 2002
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Feini feini.......Original geschrieben von Wolfman
Hab grad auf N24 gehört, das sie das Arbeitsrecht wieder etwas geändert haben :
Bei der Urlaubsplanung ist eine Vorzugsregelung (Eltern von schulpflichtigen Kindern z.B.) seitens des Arbeitgebers und eine Fristsetzung für den Zeitpunkt der Abgabe des Jahresurlaubsplanes NICHT rechtmässig ist.
Genauso darf ab sofort ein einmal genehmigter Urlaub NICHT MEHR gestrichen werden !!!!!
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Was haben wir doch für eine tolle Bundesregierung......

