der 20000- thread

Wolfman

W:O:A Metalmaster
6 Aug. 2002
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Bonn
Original geschrieben von FOREVER_MA
Als ob das bei Dir irgendwelchen Sinn machen würde....

:rolleyes::eek::rolleyes::eek::rolleyes::eek:
:rolleyes::eek:

Natürlich macht das Sinn !!! ;););)

War grad mal in der Forum Gallery.....
Sind ja echt ein paar nette Fotos da drin.
Vor allem, wenn man sich die Leutchen so vorstellt und sie dann mal auf nem Foto sieht....
Kann schon ganz schön überraschend sein.
 

Wolfman

W:O:A Metalmaster
6 Aug. 2002
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Bonn
Original geschrieben von FOREVER_MA
Komisch ist so ne Spam-Ruhe ohne Argon, Wolfi und Empi...

:D:D:D:D:D

Wo ist die Argon eigentlich ???

Stimmt, der gute Argon lässt sich heute auch nicht blicken....

Dabei hab ich mich doch schon wieder so auf seine Menürezitation für heute Mittag gefreut !!!
 

FOREVER_MA

W:O:A Metalgod
14 Juni 2002
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Altendorf/Oberfranken
ich weiß nicht obs lustig ist, poste es aber trotzdem mal:

Energiekonsensvertrag

Folgende Punkte werden von den Endesunterzeichneten als bindend für den Betrieb von atomtechnischen Anlagen i.S. des Atomgesetzes festgelegt:

§ 1
(1) Die Atomindustrie verspricht, daß alles ganz sicher ist und praktisch nichts passieren kann.
(2) Falls doch was passiert, sind jedenfalls nicht die Grünen schuld.

§ 2
(1) Alles muß schön umweltfreundlich zugehen.
(2) Als zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Teilchenbeschleunigung gilt Tempo 100.
(3) Im Reaktorkern wird eine Tempo-30-Zone eingerichtet.
(4) Die elektrischen Anlagen des Atomkraftwerks werden durch eine auf dem Dach des AKW installierte Solaranlage versorgt.

§ 3
Sämtliche Generatoren werden strikt nach dem Rotationsprinzip betrieben. Andernfalls droht die sofortige Stillegung.

§ 4
(1) Frauen, Ausländer, Ausländerinnen und behinderte MitbürgerInnen haben jederzeit freien Zugang zum Reaktorkern.
(2) Frauen dürfen aber nicht alleine schweres Wasser heben. Dabei muß ihnen jemand helfen, z.B. ein Behinderter.
(3) Auf dem Hof vom Atomkraftwerk müssen ausreichend Fahrradständer und beleuchtete Frauenparkplätze vorhanden sein.

§ 5
(1) Atommüll muß sortenrein getrennt und in mindestens drei verschiedenfarbigen Behältern aufgehoben werden.
(2) Atommüll darf aber erst weggeworfen werden, wenn ganz sicher ist, daß man nicht noch irgendwas davon brauchen kann.
(3) Es darf nicht immer derselbe dran sein mit Atommüll runterbringen.
(4) Wer Brennstäbe in die falsche Tonne wirft, kann was erleben.

§ 6
(1) Sogenannte weiche Drogen sind auf dem gesamten Gelände des AKW legal.
(2) Natürlich auch in der Schaltzentrale.
(3) Immer schön langsam machen.
(4) Die komischen Farben haben nichts zu bedeuten und waren vorher schon da.

§ 7
(1) In sog. Schnellen Brütern dürfen nur noch Freilandelektronen aus Bodenhaltung verwendet werden.
(2) Sämtliche Schutzanzüge müssen asbestsaniert werden.
(3) Der Kraftwerksbetreiber wird von der Pflicht zur Bereitstellung einer vegetarischen Vollwertmahlzeit auch dann nicht entbunden, wenn ein GAU oder so eintreten sollte.
(4) Der Bierpreis beträgt auf dem gesamten AKW-Gelände fünf Mark pro Liter.
(5) Die zum Betrieb eines AKW nötigen Tiertransporte dürfen nicht über mehr als 150 Kilometer Entfernung führen. Der Fahrer muß zwischendurch auch mal anhalten und den Tieren gut zureden.

§ 8
(1) Homosexuelle dürfen im Atomkraftwerk heiraten.
(2) Und Kinder adoptieren.
(3) Aber nicht mißbrauchen.

§ 9
Politisch Verfolgte genießen Asyl.

§ 10
Uran darf nicht aus solchen Ländern bezogen werden, wo es von kleinen Kindern mit bloßen Händen abgebaut wird.

§ 11
(1) Niemand darf Blutkrebs bekommen.
(2) Sonst muß er zum Arzt.

§ 12
Die Grünen müssen an der Regierung bleiben, sonst macht die Atommafia, was sie will.
 

Wolfman

W:O:A Metalmaster
6 Aug. 2002
18.485
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Bonn
Original geschrieben von MasterOfPuppets
Weil Du sonst nicht wüßtest, dass Du auf der Arbeit bist. Wo kämen wir denn schließlich hin, wenn man Spaß haben und dafür noch Geld bekommen könnte? ;)


Das trifft den Nagel doch auf den Kopf !!!

@MA : AUTSCH !!! Wo hast Du den denn her ?