



http://www.studentenwerk-s-h.de/ schrieb:Elternabhängige oder elternunabhängige Förderung?
Vom Elterneinkommen unabhängige Förderung wird nur gewährt, wenn bis zum Beginn des Studiums entweder eine
* fünfjährige Erwerbstätigkeit (ohne Ausbildung) oder
* dreijährige bzw. längere Ausbildung absolviert wurde und anschließend eine dreijährige oder bei einer kürzeren Ausbildung eine entsprechend längere Erwerbstätigkeit vorliegt.
Achso...man das ist aber auch alles kompliziert. HEIDENEIDevstar schrieb:Beim bafög wird auch das Einkommen aus Mietwohnungen mit berechnet.
Nur eben Schulden nicht... ansonsten würde ich bei den hoch sehr hohen Schulden meiner Elten Bafög bekommen.
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