danke Tauschbörse -.-

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kalashnikov

W:O:A Metalmaster
29 Juni 2003
5.084
1
83
st. peter-ording
www.donald.org
"Grundsätzlich nicht verbieten können Veranstalter aber, so der BGH, den Handel mit Eintrittskarten, die Käufer von Privatpersonen gekauft haben. Ein nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter vereinbartes Weiterveräußerungsverbot gelte nämlich nicht für private Käufer. Veräußere der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle, verhält er sich nicht vertragswidrig."
 

Hardrockstorm

W:O:A Metalmaster
18 Nov. 2011
6.862
1.720
120
54
Hamburg/Langenhorn
Wie schon erwähnt wurde,die Karte weiterzugeben außerhalb der Tauschbörse war ohne weiteres möglich.Noch im April wäre man das Ticket definitiv für n Orgi Kurs losgeworden..Ich hab auch auf blind letztes Jahr zugeschlagen weil ich hin will.Hab auch kein Urlaub...scheißt der Hund drauf...ich geh zum Doc und gut ist.Back ich mir nen Keks drauf was mein Boss denkt.Wer das Risiko nicht eingehen will hat eben evtl. Pech...für alles andere gibt es die Versicherung.
 

Bärtel

W:O:A Metalmaster
2 Juli 2010
5.991
1
83
Zentralschweiz
"Grundsätzlich nicht verbieten können Veranstalter aber, so der BGH, den Handel mit Eintrittskarten, die Käufer von Privatpersonen gekauft haben. Ein nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter vereinbartes Weiterveräußerungsverbot gelte nämlich nicht für private Käufer. Veräußere der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle, verhält er sich nicht vertragswidrig."
Ja schön, dann kannst du sie mit gutem Gewissen verkaufen.
Nicht, dass dann der Käufer damit sicher aufs Gelände könnte, aber das ist ja egal.
 
11 Juni 2014
69
0
51
Leipzig und Schwarzwald
Er hat es noch immer nicht kapiert. Dem BGH-Urteil folgt der ZUSATZ: "Personalisierte Eintrittskarten dürfen und können nicht wirksam weiterveräußert werden."

Somit ist es schlichtweg egal, dass man den Privatverkauf (unpersonalisiert) nicht verbieten kann, wie der BGH zuvor sagte. Sobald eine Personalisierung vorliegt, hebelt der Zusatz die Erlaubnis des Privatverkaufes AUS und verbietet diesen!
 

Neuromancer

W:O:A Metalhead
16 Juni 2013
1.070
129
88
Unsinn. Sogar dein Perso ist nicht dein Eigentum, sondern ein Besitz. Und so kann der Veranstalter seine Eintrittskarten in Eigentum behalten, und du sie nur besitzen. :)

Ob der Veranstalter das Eigentum an der Eintrittskarte behält oder nicht ist juristisch egal (der Veranstalter hat übrigens das Eigentum nicht mehr). Besser noch: personalisierte Eintrittskarten sind Namenspapiere mit allen Rechten und Pflichten.
 

Thoringar

W:O:A Metalhead
13 Aug. 2013
1.421
18
63
Ostfriesische Grenze
Auf jeden Fall habe ich im Laufe des einen Jahres den Eindruck gewonnen, dass die Personalisierung nicht wünschenswert ist und sie nicht beibehalten werden sollte. - Für die Nachteile dei sie eindämmt, schafft sie noch mehr neue.
 

Membarus

W:O:A Metalmaster
19 Dez. 2001
13.142
181
108
43
Münsterland
Allein der organisatorische Aufwand.. Möchte gar nicht wissen was das gekostet hat. Und am Ende wird das eh auf den Kartenpreis aufgeschlagen.
 

Da_Wishmaster

W:O:A Metalmaster
12 Okt. 2008
12.773
0
81
32
Schweiz
www.mindpatrol.ch
Vorallem hatten sich wohl einige erhofft, dass durch die Personalisierung es nicht so schnell ausverkauft ist. Das Gegenteil war der Fall. Ich finde diesen Paperkrieg auch unnötig. Warum man nicht mit E-Tickets arbeitet wo man online umschreiben kann verstehe ich nicht. Dann halt in den Metal-Bag ein nummeriertes Hardticket und gut ist.
 

Neuromancer

W:O:A Metalhead
16 Juni 2013
1.070
129
88
Es wird aber nicht die Karte erworben, sondern ein Besuchsrecht auf der Veranstaltung. ;)
Ich weiß, eine Forderung an den Schuldner der allerdings dieses Jahr bandtechnisch nicht das Erwartete liefert. Diese kann aber trotzdem nach BGB übertragen werden. Ob der Schuldner einer Übertragung zustimmen muß oder bestimmte Wege der Übertragung ausschließen darf oder ob er an mißliebige Leute einfach nicht leisten kann (sprich: Leistung verweigern): eine rechtlich sehr interessante Frage.
Das Thema Eintrittskarten ist für eine Doktorarbeit in Jura gut.
Eintrittskarten sind Inhaberpapiere, namensgebundene Eintrittskarten Namenspapiere. Und letztere sind eher Wechseln gleichzusetzen.
Ein Thema, das haariger ist als ein Japanporno.