Original geschrieben von GothGirl666
Ach ja, masta... coole Signatur
Jepp, die rult wirklich ohne Ende.
Ich habe daraufhin mal einen Blick ins BGB geworfen und die beiden folgenden Paragraphen finde ich irgendwie noch absurder:
§963 Vereinigung von Bienenschwärmen. Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarmes; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.
§964 Vermischung von Bienenschwärmen. Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eigenzogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.