Nur das der Höchstbieter ein Anrecht auf den Artikel hat ( laut mehreren Richter entscheidungen bei ähnlichen Fällen).
Auf Hehlerware hat KEINER ein Anrecht, außer die Justiz und am Ende der Eigentümer!
Wenn es keine Hehlerware wäre
Aber in diesem Falle IST es Hehlerware und daher ist dein Einwand hier schlicht falsch!
Hehlerei ist ein bischen was anderes ihr Hobbyjuristen
Hehlerei ist ein bischen was anderes ihr Hobbyjuristen
Stimmt dann müßte der dieb die Ware, erst mit wissen des Ankäufers dem Verkaufen und dieser Ankäufer dann als Hehler diesen dann wieder verkaufen wollen...
Greatz
Cotebo
Steward 2012
PS: Fakt ist aber an Diebesgut kann man durch deren Kauf, kein Eigentum erwerben...!!!!
http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html
Hehlerware ist es dann, wenn der zu verkaufende Gegenstand vorher gestohlen, geraubt, durch Betrug oder sonstwie rechtswidrig erlangt wurde.
Sprich:
Dieb u.ä. --> Käufer = Hehlerei
Der Käufer ist in diesem Falle der Hehler. Sofern er das Wissen hat, dass das Ding gestohlen wurde.
Und das mit dem Eigentum is vollkommen richtig
http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html
Yay, hab sie für nen Euro gekauft! (Ja, ohne Gebot!!! )
Wenn es auch unter aller Sau ist.
Nein, nein, jetzt muss man den Kauf nur "korrekt" begründen.Yay, du hast
1. eine Hehlerei begangen
2. kein Eigentum an der Flagge erworben
Glückwunsch ^^
Schön das sich Volljuristen für so einen Kommentar extra anmelden
Naja voll halt...
Nein, nein, jetzt muss man den Kauf nur "korrekt" begründen.
Die Flagge wurde selbstverständlich ( ) nur erworben um, für den Fall das bei einem der zukünftigen WOAs die Flagge von Campground H abhanden kommt, Ersatz parat zu haben, damit man dafür Sorge tragen kann das die Campgrounds wieder ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
Somit handelt man nicht eigennützig, sondern zum Wohle der Allgemeinheit.
Und schon ist es keine Hehlerei mehr.