- 4 März 2004
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monochrom schrieb:Ich bin mir nach oberflächlichem Nachdenken völlig sicher das du das so nicht tun musst. Was sagt dein direkter Chef dazu?
Der sagt, saubermachen und in Verkauf geben......
monochrom schrieb:Ich bin mir nach oberflächlichem Nachdenken völlig sicher das du das so nicht tun musst. Was sagt dein direkter Chef dazu?
Ach da humpelt der Hase. Ein Mißverständnis. Das "Kasi:" vorweg bei THs Wortmeldung bedeutet daß ich datt getippt habe. Sollte heißen du bist die Oma...Undomiel schrieb:ICH weiss das...aber Talkheavy hat so seine RechenproblemchenUnd zur Frau hat er Dich auch noch gemacht...aaaarmes Hasi
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Hex schrieb:Der sagt, saubermachen und in Verkauf geben......
Wie willst du dem Hersteller denn beweisen, dass es seine Schuld ist ??
Darüberhinaus sollte man doch erstma gucken was das für n Pilz ist ... isser im Holz, oder auf dem Holz ... im Holz geb ich Dir recht, dann muss es weg ... aber der Schilderung nach ist der Pilz auf dem Holz.. dann is abwischen und gut die richtige Lösung ... mE
Sorry - aber wens danach geht, hättest du viele Sachen, die in deinem Besitz sind bestimmt nicht kaufen dürfen... Schimmel entsteht ja meistens auf dem Rohholz, also wenns noch feucht ist ... und bei der Bearbeitungs wird er dann abgehobelt o.ä. und gut ... das ändert aber nix an der tatsache, dass am Holz Deines Tisches, Stuhles oder was auch immer mal Schimmel war !!Kate McGee schrieb:@Ma nochmal: wenn DU eins der Teile kaufst und WEISST dass da Schimmel dran ist, und sagst, der Schimmel is dir egal, und du wischt es selbst ab und hängsts auf, dann is ja OK! aber ich finde es wäre ein Skandal, die Ware in den Verkauf zu bringen - das ist beschädigte Ware, und wenn du anderswo beschädigte Ware in den Verkauf bringst und die Schäden erst später ans Licht kommen, wäre das...ja...welcher Straftatbestand wäre das? Betrug?
Kate McGee schrieb:@Hex + Ma: Ich versteh net dass das manche Leute net verstehen. Das ist Schimmel an einem Objekt, das dazu bestimmt ist, in Wohnräumen aufgehängt zu werden. Wenn du einen Becher Joghurt aufmachst und siehst, dass der schimmelt, lässt du ihn auch nicht ewig im Raum stehen, sondern wirfst ihn weg. Du machst auch nicht den Schimmel von der Oberfläche weg und isst den Joghurt dann. Kann ich mir net vorstellen. Oder?! Wenn eine Zimmerecke schimmelt, unternimmst du was dagegen, weil es auf die Dauer gesundheitsgefährdend ist. Bekannte von mir ziehen jetzt in Erlangen aus ihrer Wohnung wieder aus, weil es aufgrund von Baumängeln schimmelt.
Noch dazu ist es ja ein Windspiel-Mobile, das also auch noch bewegt werden soll von Menschen oder vom Wind...der Wind verteilt die Schimmelsporen dann erst recht, bzw noch besser ist die Vorstellung dass ein Kind mit der Hand ausprobiert wie denn das Mobile so klingt wenn die Röhren aneinanderstoßen, und im nächsten Moment steckt es vielleicht wieder die Hand in den Mund! OHNE sie vorher zu waschen! Und niemand weiß was davon! Das kann doch net angehen!
@jetzt nur noch Hex: um welche Stückzahl geht es denn eigentlich?
edit:
@Ma nochmal: wenn DU eins der Teile kaufst und WEISST dass da Schimmel dran ist, und sagst, der Schimmel is dir egal, und du wischt es selbst ab und hängsts auf, dann is ja OK! aber ich finde es wäre ein Skandal, die Ware in den Verkauf zu bringen - das ist beschädigte Ware, und wenn du anderswo beschädigte Ware in den Verkauf bringst und die Schäden erst später ans Licht kommen, wäre das...ja...welcher Straftatbestand wäre das? Betrug?
Hex schrieb:@MA: ich glaub net das ich "immer" den Teufel an die Wand mal.....
aber ich glaub auch das man mit sowas net so leichtfertig umgehen sollte...
was tut denn das zur Sache?FOREVER_MA schrieb:Sorry - aber wens danach geht, hättest du viele Sachen, die in deinem Besitz sind bestimmt nicht kaufen dürfen... Schimmel entsteht ja meistens auf dem Rohholz, also wenns noch feucht ist ... und bei der Bearbeitungs wird er dann abgehobelt o.ä. und gut ... das ändert aber nix an der tatsache, dass am Holz Deines Tisches, Stuhles oder was auch immer mal Schimmel war !!
schon mal auf die Idee gekommen dass man die Dinger abwischt und dann vielleicht nichts mehr sieht, obwohl der Schimmel noch im Holz ist?FOREVER_MA schrieb:Dann nimm so n Teil ... wisch esd ab und guck hin ... Schimmel im Holz = wegwerfen ... Schimmel auf dem Holz = in den vewrkauf ...
Kate McGee schrieb:ich finds einfach nicht richtig, sorry.

Hex schrieb:So! Ganz schnell noch zur Info, muß dann wirklich los....
Hab mit dem Gesundheitsamt telefoniert: Also, das Zeuch muß eigentlich aus dem Verkauf getan werd. Mit ein bisschen abwischen ist es da nicht getan. Gesundheitsrisiko besteht halt besonders für Allergiker, wenn der Schimmel nicht vollständig entfernt wird und zum Reinigen bräuchte man auch Schutzkleidung, z.b. Maske und Handschuhe etc....
Kurzum, so wie der AG uns das vorgeschrieben hat zu handhaben ist es nicht in Ordnung.
Bei Arbeitsverweigerung könnte mir aber trotzdem eine Abmahnung drohen...aber das müßte juristisch abgeklärt werden.....
das is erstma das nötigste.....muß mich da nochmal besprechen, .....
*wink*
Lord Soth schrieb:das mit der abmahnung halt ich fürn gerücht... ausserdem... was sagt der Betriebsrat dazu?
und wenn alles nix nützt, machs nur notdürftig sauber, so dass man den schimmel noch sieht... dann kauft es keiner und du kannst die kunden drauf hinweisen....
