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Ja. Sollte jedoch die natürlich gewonnene Zutat schon während des Brauvorgangs hinzu gefügt worden sein handelt es sich jedoch wieder um Bier. Es sind nur nachweislich Nachträglich zugefügte Substanzen betroffen.
....und ich hab grad bei der Suche nach dem Rum für den Baumkuchen noch ne Dose Wackenbier vom letzten Jahr in der Speisekammer gefunden (hebt noch)........die wollt ich dir mitbringen, ist das auch erlaubt?
....und ich hab grad bei der Suche nach dem Rum für den Baumkuchen noch ne Dose Wackenbier vom letzten Jahr in der Speisekammer gefunden (hebt noch)........die wollt ich dir mitbringen, ist das auch erlaubt?
aber klar! ich biete einen persönlichen bierrückholservice an, damit garantiert kein verfallenes bier unter die ahnungslosen metalheads kommt.
das bier werde ich dann einer persönlich erprobten vernichtungstechnik zukommen lassen ....