Lord Soth schrieb:
ich glaube nicht, daß in einzelfällen noch nicht ohne erlaubnis in konten herumgestöbert wurde...
und es geht doch nicht darum, nur bei verdacht in konten zusehen, sondern allgemein...
und was bringt es, wenn die behörden auf mein konto gucken, wenn ich wohngeld will? mein konto sagt, ok ich darf was kriegen... dürfen die dann auch aufs konto meiner eltern sehn? und wenn die genug haben, um mir das WG doch nicht zu gestatten, aber meine eltern mir nichts geben wollen, was dann? ein komischer gedanke... sagt mir nicht gerade zu...
1. HALLO!!! wenn es keine gesetzliche grundlage gibt, gibt es keine erlaubnis, wenn es keine erlaubnis gib, dann gibt die bank keine einsicht! oder glaubst du eine geheime regierungseinrichtung hat zugriff auf alle rechner aller banken ohne deren wissen?
was anderes ist es bei poizeilicher ermittlung...da entscheidet ein staatsanwalt über die einsicht...da liegt es in der interpretation des einzelnen, ob die gesetze das hergeben...und da gibt es sicher entscheidungen, die einer überprüfung nicht standhalten würden...aber das ist gar nicht das thema hier!
2. das neue gesetz ermöglicht nicht die einsicht IN dein konto...nur die übersicht, DAS es ein konto gibt, auf wessen namen es läuft, wer zugangsberechtigung hat und wann es eröffnet wurde...kontostand und kontobewegungen sind nach wie vor tabu und bedürfen einer weiteren besonderen genehmigung!!!
hey...ich versteh eure aufregung echt nicht...beispiel sicherheitsüberprüfung. für bestimmte sachen erfordert es einer sicherheitsüberprüfung durch den staat...wenn du am flughafen arbeiten willst, ne botschaft bewachen willst, in nem IT unternehmen arbeiten willst, daß die steuersoftware für den leo2 entwickelt...bei einer solchen überprüfung werden polizeiliches führungszeugnis, schufaauskunft, patentrechte, familienstand, bla bla überprüft...alles von der jeweiligen dafür zuständigen behörde, die die date eh hat...die sage ja oder nein...mehr nicht. diese jas und neins werden dann gesammelt und dienen als entscheidungsgrundlage für die sicherheitsüberprüfung! so geht der staat mit euren daten um...die eine behörde rückt ihre daten nicht an die andere raus...und ihr hab jetzt trotzdem alle angst, daß sich dieser standart plötzlich ändert, nur weil ein paar behören zugriff darauf haben, wie viele konten ihr hab...ich weiß nicht, ob daß nicht ein wenig unüberlegt wäre!
wobei ich natürlich immer wieder betonen muß (weil ihr das ja sonst nicht versteht) daß ich eine überwachung und überprüfung solcher entwicklungen und deren korrekter anwendung für zwingend halte...der staat muß kontrolliert werden...aber für die, die es noch nicht mitbekommen haben: unser staat basiert auf dem prinzip der selbstkontrolle...eine behöre kann sowas nicht für sich selber entscheiden und wird durch andere vorher kontrolliert...nix mit bösen geheim verschwörungen...darauf achtet der verfassungschutz schon peinlich genau...und wenn dem mal was durch die lappen geht, gibt es ja auch gott sei dank prifate intitutionen, die sowas sofort aufzeigen...nur die setzten ihre kritik und argumentationen leicht anders an, als es in diesen öffentlichen disskusionen zwischen halbinformierten der fall ist!
auch ich bin kein fachmann dafür...aber es ist schon eine grundeinstellung bei sowas jedesmal verrat zuwittern und ohne ALLE FAKTEN oder gar den GENAUEN konsenz solcher gesetzte zu kennen, und WAS sie in wirklichkeit überhaut ermöglichen!
NATÜRLICH wäre es ein skandal, wenn das bafögamt einfach so mal eben sagen könnte "hey, heute kuck ich mal, wieviel geld herr perz auf einem konto hat und an wen er so alles in den letzten 2 jahren geld überwiesen hat...aber SO IST ES EBEN NUNMAL NICHT UND SO WIRD ES NIE SEIN!!!