BALZAC + THE OTHER am 22.6. in SG

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Linde

W:O:A Metalmaster
12 Jan. 2002
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Düsseldorf
www.myspace.com
kann ich mir vorstellen

Wer betrunken Fahrrad fährt, kann seinen Führerschein verlieren. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss den Entzug der Fahrerlaubnis eines Karlsruhers bestätigt, der mit 1,68 Promille auf dem Fahrrad erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

Die Stadt Karlsruhe hatte ihn zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens des TÜV aufgefordert. Als der Mann der mehrmaligen Aufforderung nicht nachkam, entzog die Stadt ihm den Führerschein. Im Eilverfahren wies das Verwaltungsgericht die Klage des Radfahrers ab. Die Stadt sei verpflichtet, in solchen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern, auch dann, wenn es sich um einen Ersttäter handle. Weigere sich der Betroffene, dann dürfe die Behörde auf seine Nichteignung für den Straßenverkehr schließen.

VerwG Karlsruhe (Az: 12 K 436/02 - Beschluss 25. März 2002)
 

GothGirl666

W:O:A Metalhead
10 Dez. 2001
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Da haste recht, sogar als Fußgänger mit zuviel können die dir annen Karren pinkeln...is doch bescheuert
Kann sich ja nicht jeder immer 'nen Taxi leisten