... taucht auch die EU zu was:
Das EuGH hat die so genannte Ausländersteuer (§§ 49ff. EStG) gekippt. die in Deutschland für Auftritte ausländischer Künstler und Künstlerinnen erhoben wird, da sie gegen das Diskriminierungsverbot des EU-Vertrags verstößt (AZ, C-234/1). Ein Kommentar der Bundesregierung ist bislang noch nicht erfolgt. Ob die Veranstalter den zu erwartenden Preisvorteil jedoch an die Verbraucher weitergeben werden, bleibt abzuwarten, nachdem ja trotz Preisen von z.T. über 50 EUR die Hallen bei den Top Acts gefüllt wurden.
Quelle: www.powermetal.de
Das EuGH hat die so genannte Ausländersteuer (§§ 49ff. EStG) gekippt. die in Deutschland für Auftritte ausländischer Künstler und Künstlerinnen erhoben wird, da sie gegen das Diskriminierungsverbot des EU-Vertrags verstößt (AZ, C-234/1). Ein Kommentar der Bundesregierung ist bislang noch nicht erfolgt. Ob die Veranstalter den zu erwartenden Preisvorteil jedoch an die Verbraucher weitergeben werden, bleibt abzuwarten, nachdem ja trotz Preisen von z.T. über 50 EUR die Hallen bei den Top Acts gefüllt wurden.
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