BastiSito
W:O:A Metalhead
Dann erklär mir doch bitte meinen juristischen Blindgang?
Ich war eine Person,die Hilfe durch normale Getränke gesucht hat,welche mir verwehrt wurde,wäre mir danach etwas passiert und ich hätte es detailliert beweisen können,wäre mir der Rechtsspruch sicher,mit Strafe für den mich nicht bedienenden Kellner
Der direkte Zusammenhang wäre nicht gegeben, da in kurzer Laufweite (ca. 100 Meter) Frischwasser in endloser Menge vorhanden. So kein akuter Notfall (Kollaps) ist es keine unterlassene Hilfeleistung.
Den detaillierten konkludenten Beweis in einer gerade Ursache-Wirkung-Linie wäre dir schwer gefallen. Gabs Leute die mit dir unterwegs waren und eher hätten die Notlage erkennen können? War die Notlage eindeutig erkennbar? War klar, dass die einzige Abwendung nur durch die Verkaufskraft gegeben war?
Juristischer Blindgang, mein Freund.