Alkohol oder: Von Nicht alkoholischen Getränken

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BastiSito

W:O:A Metalhead
6 Juni 2010
2.543
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63
Da hinten, wo es so riecht.
Dann erklär mir doch bitte meinen juristischen Blindgang?
Ich war eine Person,die Hilfe durch normale Getränke gesucht hat,welche mir verwehrt wurde,wäre mir danach etwas passiert und ich hätte es detailliert beweisen können,wäre mir der Rechtsspruch sicher,mit Strafe für den mich nicht bedienenden Kellner

Der direkte Zusammenhang wäre nicht gegeben, da in kurzer Laufweite (ca. 100 Meter) Frischwasser in endloser Menge vorhanden. So kein akuter Notfall (Kollaps) ist es keine unterlassene Hilfeleistung.

Den detaillierten konkludenten Beweis in einer gerade Ursache-Wirkung-Linie wäre dir schwer gefallen. Gabs Leute die mit dir unterwegs waren und eher hätten die Notlage erkennen können? War die Notlage eindeutig erkennbar? War klar, dass die einzige Abwendung nur durch die Verkaufskraft gegeben war?

Juristischer Blindgang, mein Freund.
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
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Und nein,ich wäre,für den Fall mir wäre wirklich etwas passiert,juristisch keineswegs am Arsch,nur das wäre halt nicht auf den Veranstalter zurückzuführen,sondern auf diesen jenen einzelnen Stand,mit dessen Bardame.Niemand anderem. Zur Not,lest euch nochmal die Paragraphen zum Thema Unterlassene Hilfeleistung durch.
Wasser an den Toiletten war mir bewusst,wäre aber(als Solo-Gänger) mit einem Verlust meines Platzes einhergegangen.
'nuff said. :ugly:
 

Kortan

Newbie
30 Juli 2013
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Der direkte Zusammenhang wäre nicht gegeben, da in kurzer Laufweite (ca. 100 Meter) Frischwasser in endloser Menge vorhanden. So kein akuter Notfall (Kollaps) ist es keine unterlassene Hilfeleistung.

Den detaillierten konkludenten Beweis in einer gerade Ursache-Wirkung-Linie wäre dir schwer gefallen. Gabs Leute die mit dir unterwegs waren und eher hätten die Notlage erkennen können? War die Notlage eindeutig erkennbar? War klar, dass die einzige Abwendung nur durch die Verkaufskraft gegeben war?

Juristischer Blindgang, mein Freund.

Ich war alleine.
Ich kam mühsam,kreidebleich und abgesackt am Stand selbst an.Ich kam nur raus,weil ich fremde angeschrien habe,dass ich aus der masse raus muss.die security vor der bühne musste mir runterhelfen,ich hab,danach ca. 10 min zum stand gebraucht.Erkennbare Merkmale,Kreidebleiches Gesicht,keine Möglichkeit eine aufrechte Körperhaltung anzunehmen.Ich habe mehrmals betont,dass ich nicht weiter kann,dass ich mich nicht bewegen kann. Um alles in kleinstem Detail für "Wissbegierige" Jura-Nerds zu schildern,habe ich vom ca. 5 Lied von Rammstein bis Ende des Konzerts in der Ecke des Standes gekauert,ehe ein Polizist mir seine Aufmerksamkeit geschenkt hat und dachte,ich wäre übermässig alkoholisiert.Als ich diesem Mann stammelnd meine Situation klargemacht habe,hatte ich binnen 1 Minute ne 1l Flasche Cola zum wegtrinken.Ich glaube ich hab dafür nichtmal bezahlt,ganz genau weiss ich das nicht mehr. Usw. Demnach,sollte oder wollte ich es darauf anlegen,könnte ich den Rechtsstreit gewinnen,also erzähl mir bitte nix,ich hab gezwungerner Maße genug mit sonem Scheiss zu tun.