"Grundsätzlich nicht verbieten können Veranstalter aber, so der BGH, den Handel mit Eintrittskarten, die Käufer von Privatpersonen gekauft haben. Ein nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter vereinbartes Weiterveräußerungsverbot gelte nämlich nicht für private Käufer. Veräußere...