Richtig, er muss vorher genehmigt sein. Das war mir durchgegangen.
Aber trotzdem wird die Bereitschaft, den zu genehmigen, auch daher rühren.
Denn bei bereits gebuchtem Urlaub einen Urlaubsantrag abzulehnen, das ist schon ein wenig härter. Da rechnet der AG wohl damit, dass die Begründung, mit...