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xantia

W:O:A Metalmaster
25 Nov. 2001
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Graz (Austria)
Zuletzt bearbeitet:

Schweinchen

W:O:A Metalmaster
20 März 2004
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DD
Website besuchen
sollten in den nächsten 2 wochen kommen, hat's geheißen ;)
...
Naja, da mittlerweile die allgemeine Platzbelegung raus ist, hoffe ich mal, dass das noch im Juli was wird! ;) Ab Anfang August bin ich nämlich vermutlich on the road...


@ALL: Treffen sich eigentlich die Frühkommer wieder beim Spar aufm Parkplatz? Campt irgendwer die Nacht vorher in der Nähe? Weiss jemand ausm Kopp, ob das deutsche Waldgesetz Campen nun explizit erlaubt oder verbietet...? :confused:
 

Tomatentöter

W:O:A Metalgod
23 Aug. 2004
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Metalfranken
Naja, da mittlerweile die allgemeine Platzbelegung raus ist, hoffe ich mal, dass das noch im Juli was wird! ;) Ab Anfang August bin ich nämlich vermutlich on the road...


@ALL: Treffen sich eigentlich die Frühkommer wieder beim Spar aufm Parkplatz? Campt irgendwer die Nacht vorher in der Nähe? Weiss jemand ausm Kopp, ob das deutsche Waldgesetz Campen nun explizit erlaubt oder verbietet...? :confused:

§ 36
Zelten und Aufstellen von
beweglichen Unterkünften

(1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen nur auf einem Zelt- und Campingplatz aufgestellt und benutzt werden.

(2) Nicht motorisierte Wanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen einmal in Zelten übernachten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und nach dem Straßenverkehrsrecht zugelassene Wohnwagen zur ausschließlich privaten Benutzung aufgestellt werden, längstens jedoch für einen Zeitraum von sechs Wochen. Durch Satzung der Gemeinde kann zur Wahrung der Wohnruhe, der Belange des Fremdenverkehrs oder des Orts- und Landschaftsbildes der Zeitraum eingeschränkt werden.

(3) Die Gemeinde kann außerhalb von Zelt- und Campingplätzen die Aufstellung und Benutzung von insgesamt nicht mehr als fünf Zelten oder nach dem Straßenverkehrsrecht zugelassenen Wohnwagen bis zu sechs Monaten genehmigen, wenn

1.

Belange des Naturschutzes und andere Belange des allgemeinen Wohls nicht beeinträchtigt werden,
2.

die genutzte Stelle und ihre Umgebung sauber gehalten und vor dem Verlassen wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden und
3.

ordnungsgemäße sanitäre Verhältnisse und sonstige Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind.

Satz 1 gilt sinngemäß für Zeltlager mit mehr als fünf Zelten, die im Rahmen einer Jugend-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltung für kurze Zeit außerhalb von geschlossenen Ortschaften aufgeschlagen werden sollen. Die zugelassenen Zelte und Wohnwagen gelten nicht als bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung .

(4) Wer einen Zelt- oder Campingplatz errichten oder wesentlich ändern will, benötigt die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Mit dem Antrag auf Genehmigung gelten alle nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften für die Errichtung oder Änderung eines Zelt- und Campingplatzes erforderlichen Anträge auf behördliche Zulassung als gestellt, § 14 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

1.

der Zelt- und Campingplatz in einem Bebauungsplan oder, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, in einem Flächennutzungsplan ausgewiesen ist,
2.

der Zelt- und Campingplatz ohne erhebliche Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes und ohne Gefährdung für die Benutzerinnen und Benutzer und des Wohls der Allgemeinheit betrieben und benutzt werden kann und
3.

die durch Verordnung nach Absatz 5 bestimmten Mindestanforderungen erfüllt oder nach dem Antrag vorgesehen sind.

(5) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung die Mindestanforderungen an die Ausstattung und den Betrieb von Zelt- und Campingplätzen zu bestimmen, insbesondere

1.

Art und Größe der Belegungsflächen und der Zelte und anderen beweglichen Unterkünfte sowie die Dauer der Aufstellung,
2.

Art und Umfang der Ausstattung, die erforderlich ist, um die Anforderungen der Hygiene, die ordnungsgemäße Ver- und Entsorgung, die Erste Hilfe und den Brandschutz sicherzustellen,
3.

die Anlage von Grünflächen und Stellflächen für Fahrzeuge und
4.

die Pflichten der Betreiberin oder des Betreibers und der Benutzerinnen und Benutzer des Zelt- und Campingplatzes.

In der Verordnung können das Genehmigungsverfahren, der Inhalt des Abnahmescheins (Absatz 6) und die für die Durchführung der Verordnung zuständigen Behörden bestimmt werden.

(6) Der Zelt- und Campingplatz darf erst in Betrieb genommen werden, wenn die zuständige Behörde einen Abnahmeschein ausgestellt hat. Die untere Naturschutzbehörde kann den weiteren Betrieb des Zelt- und Campingplatzes untersagen, sofern die Betreiberin oder der Betreiber ihren oder seinen Verpflichtungen aus der Genehmigung oder der Verordnung nach Absatz 5 nicht nachkommt.

(7) Zelt- und Campingplätze sind Grundstücke, auf denen mehr als fünf Zelte oder Wohnwagen zum Zwecke der Benutzung aufgestellt sind oder aufgestellt werden sollen.


http://sh.juris.de/sh/NatSchG_SH_2003_P36.htm
 

seergaming

Newbie
14 Nov. 2005
23
0
46
Rhein-Main-Megaplex
platzbelegung? :eek: ...ach so :D du meinst den geländeplan.... jetzt hab ich mich kurz ge-sckreck-freut ;) :D

Und es ist ausnahmsweise nicht der "Platz L", wie glaube ich die letzten jahre. Also vorsicht, wer der meinung ist, einfach das Datum zu ändern und dann reinzufahren.

Und die Holländer waren doch toll. Solange sie nur mit sich selber beschäftigt waren und einen in Ruhe gelassen haben. :)


Nee im Ernst, die waren schon etwas doof.

Und freue mich schon sehr aufs wacken, weil feier dort meinen 30. :)
 

xantia

W:O:A Metalmaster
25 Nov. 2001
16.522
3
83
Graz (Austria)

martinsys

W:O:A Metalhead
26 Juni 2007
1.360
0
61
wieder in Deutschland
www.last.fm
hallo! wie gehts euch? martin heisse ich. ich bin neu in deutschland und mein Deutsch ist noch nicht sehr gut. ich komme aus Indonesien. ich bin allein hier aber whatever happens ich must unbedingt diese Wacken open air festival kommen und gucken. so glaube ich gibt es nicht mehr Platz bei euch? OK ich hoffe trotz wir alle treffen und trinken und spaß haben zusammen können.
nice to meet you all.
mfg
martinsys.
 

xantia

W:O:A Metalmaster
25 Nov. 2001
16.522
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83
Graz (Austria)
hallo! wie gehts euch? martin heisse ich. ich bin neu in deutschland und mein Deutsch ist noch nicht sehr gut. ich komme aus Indonesien. ich bin allein hier aber whatever happens ich must unbedingt diese Wacken open air festival kommen und gucken. so glaube ich gibt es nicht mehr Platz bei euch? OK ich hoffe trotz wir alle treffen und trinken und spaß haben zusammen können.
nice to meet you all.
mfg
martinsys.
hi nochmal!
das ist im grunde der selbe thread wie im international forum - nur eben auf deutsch ;)

@Schweinchen
es war LETZTES jahr noch das 50 personen limit ;)