Altersfrage

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Deathmatcher

Newbie
6 Feb. 2006
1
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46
hi ich habe eine frage
ich würde Dieses jahr auch gerne hin gehen
aber wie ist das mitm Alter da ?
ich bin 16 Denke schon das ich rein komme
aber wie ist das mit Jüngeren 15 14 so ?

wäre net wenn mir das jemand sagen könnte

MFG Death
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
76.490
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38
Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
Also laut dem Festival-FAQ kannst du ab 16 einfach so hin, und unter 16 halt nur mit einem Personensorgeberechtigten. Das sind im Normalfall die Eltern. Aber für ne begrenzte Zeit können die die Sorgeberechtigung auf vertrauenswürdige erwachsene Personen übertragen, üblicherweise lässt man sie halt einen Zettel ausfüllen und unterschreiben der etwa so aussieht. (Text muss natürlich anders aussehen.)
Das ist die offizielle Variante.
Inoffiziell: Üblicherweise wird euch kein Schwein fragen, wie alt ihr seid, und wo denn Mama und Papa sind, wenn ihr nicht gerade ausschaut als wärt ihr 10.
Trotzdem würde ich besser eine solche Vollmachtserklärung mitnehmen, denn wenn was passiert, kanns sonst sicher sein dass eure Eltern auffe Fresse kriegen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht etc.
 

viking4771

W:O:A Metalhead
2 Jan. 2002
3.858
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Krumbach/Schwaben
www.viking24.de
...

Trotzdem würde ich besser eine solche Vollmachtserklärung mitnehmen, denn wenn was passiert, kanns sonst sicher sein dass eure Eltern auffe Fresse kriegen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht etc.

hehe prima! dann kriegt halt derjenige der auf dem wisch draufsteht eins auffe fresse wegen verletzung der aufsichtspflicht :D

mich haben letztes jahr auch n paar minderjährige gefragt ob ich denn nicht aufsichtsperson für sie machen würd (war für summerbreeze). aber das ist mir dann doch zu heiss. wenn wirklich was is bin ich am arsch. reicht schon wenn sich einer von denen zusäuft und sich nimmer unter kontrolle hat. nene, zu heiss das ganze :rolleyes:
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
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81
Mal ganz so nebenbei: Aufsichtspflicht heißt NICHT Totalüberwachung! Wenn die Eltern Grund zur Annahme haben, daß der Nachwuchs sich so verhalten wird, daß es keine Probleme gibt, dann dürfen sie die Kids selbstverständlich alleine irgend wo hin lassen! Zum Beispiel darfst Du mit 10 Jahren auch mal alleine eine Straße überqueren, bei einem 2-jährigen wäre sowas verletzte Aufsichtspflicht. Mit 15 oder 16 darf man schon relativ viel, und von den Eltern wird nicht erwartet, daß sie jeden Handgriff kontrollieren. In dem Alter müssen die Kinder Anweisungen empfangen und umsetzen können, ohne daß sie dabei ständig beaufsichtigt werden.
 

Toffi Fee

W:O:A Metalgod
3 Dez. 2002
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MS Holy Slaughterhouse
20000er-thread-warriors.de
Mal ganz so nebenbei: Aufsichtspflicht heißt NICHT Totalüberwachung! Wenn die Eltern Grund zur Annahme haben, daß der Nachwuchs sich so verhalten wird, daß es keine Probleme gibt, dann dürfen sie die Kids selbstverständlich alleine irgend wo hin lassen! Zum Beispiel darfst Du mit 10 Jahren auch mal alleine eine Straße überqueren, bei einem 2-jährigen wäre sowas verletzte Aufsichtspflicht. Mit 15 oder 16 darf man schon relativ viel, und von den Eltern wird nicht erwartet, daß sie jeden Handgriff kontrollieren. In dem Alter müssen die Kinder Anweisungen empfangen und umsetzen können, ohne daß sie dabei ständig beaufsichtigt werden.

...und trotzdem liegt die Entscheidung, WAS erlaubt wird, immer noch im Ermessen der Eltern...
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
11.719
0
81
...und trotzdem liegt die Entscheidung, WAS erlaubt wird, immer noch im Ermessen der Eltern...

Das stimmt. Ich wollte damit nur sagen, daß es keine Verletzung der Aufsichtspflicht ist, einen 16-jährigen nicht unter ständiger Beobachtung zu haben.
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
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Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
hehe prima! dann kriegt halt derjenige der auf dem wisch draufsteht eins auffe fresse wegen verletzung der aufsichtspflicht :D

mich haben letztes jahr auch n paar minderjährige gefragt ob ich denn nicht aufsichtsperson für sie machen würd (war für summerbreeze). aber das ist mir dann doch zu heiss. wenn wirklich was is bin ich am arsch. reicht schon wenn sich einer von denen zusäuft und sich nimmer unter kontrolle hat. nene, zu heiss das ganze :rolleyes:

...wieso haste denn _den_ Thread jetzt hochgekramt? :confused:
 

viking4771

W:O:A Metalhead
2 Jan. 2002
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Krumbach/Schwaben
www.viking24.de
Das stimmt. Ich wollte damit nur sagen, daß es keine Verletzung der Aufsichtspflicht ist, einen 16-jährigen nicht unter ständiger Beobachtung zu haben.

denke es geht auch hauptsächlich darum, dass die dann nach 22 uhr (unter 16) bzw. nach 0 uhr (unter 18) aufm festivalgelände sein dürfen. und soweit ich weiss ist es dann so, dass sich die minderjährige person in der nähe der aufsichtsperson befinden muss (oder andersrum *g*).
achim hat das im sb forum schon ganz gut erklärt. sicher wird es keiner kontrollieren und den secus am einlass is das auch egal, die machen bestimmt keine ausweiskontrolle. solange nix passiert ist das alles ok ;)