Also hab ich das jetzt richtig verstanden:
Bier unterliegt dem Biersteuergesetz, aber nicht der speziellen Alkoholsteuer. Wenn ich Limo reinschütte und eine süßes Radler mache, dann hängt die Steuer zusätzlich davon ab, ob ich eine Zero Limo nehme oder eine klassische Limo, weil die Besteuerung vom Zuckergehalt abhängt, Süßstoffe aber irgendwie unter diese Regelung fallen, aber halt weniger. Mache ich ein saures Radler mit Wasser, fällt nichts zusätzlich an, genauso bei Bananenweizen. Wenn ich Wein trinke, muss ich nur Mehrwertsteuer zahlen, weil gar nicht zusätzlich besteuert. Anders Sekt, der fällt wieder unter die Schaumweinsteuer. Und für Asbach wird dann wieder die Alkoholsteuer angesetzt, die erhöht wird, da ist dann auch wieder wichtig, ob ich Zero, reguläre oder zuckerreduzierte Cola reinschütte, weil das ja dann auch wieder unterschiedlich behandelt wird. Und wenn ich beim Irish Coffee statt Kuh- ein Hafermilchprodukt nehme, fällt das auch wieder in die Zuckersteuer. Und halt Alkoholsteuer. Ja, Bürokratieabbau und Transparenz sind wichtig.
