Wurstpirat
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- 4 Aug. 2013
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seit heute sind in SH wieder Veranstaltungen mit unbegrenzter Anzahl an Teilnehmern erlaubt. Voraussetzung: Geimpft oder Genesen
Was man jetzt daraus macht, bleibt abzuwarten ...
"Zu § 5 (Veranstaltungen im öffentlichen Raum)
Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge ... Der Veranstaltungsbegriff ist sehr weit gefasst: Dazu zählen unter ... Großveranstaltungen wie Volksfeste und Festivals.
- Bei der Zulassung von Veranstaltungen gilt nunmehr folgende Differenzierung:
- Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze sind mit bis zu 25 außerhalb geschlossener Räume zulässig;
Im Übrigen gilt § 8 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) des Bundes vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1), wonach insbesondere gemäß deren Absatz 2 bei der Beschränkungen der Teilnehmerzahlen vollständig Geimpfte oder Genesene nicht mitgezählt werden.
Was man jetzt daraus macht, bleibt abzuwarten ...
Endlosdiskussionen führen ja auch zu nichts.. am Ende bleibt nur abwarten
