Moin,
ich habe eine Frage bezüglich der Anreise mit einem Anhänger auf die normalen Campingplätze. Die Anreise findet am Dienstag den 02.08. statt.
Laut Punkt 5.3. der Campingordnung
>>Wohnmobile, Wohnwagengespanne und Schwerfahrzeuge parken nach Zuweisung auf den Flächen R, T und V, wobei Begleitfahrzeuge grundsätzlich erlaubt sind. Die Gesamtlänge der Fahrzeuge ist auf 11 Meter und das zulässige Gesamtgewicht auf 3,5t beschränkt.<<
sind Begleitfahrzeuge erlaubt. Ist unter "Begleitfahrzeug" auch ein einachsiger Einhänger zu verstehen? Oder was genau ist darunter zu verstehen? Und wenn das nicht gemeint ist, sind überhaupt kleine Anhänger auf den normalen Campinggrounds erlaubt?
Das Auto + Anhänger mit dem wir anreisen überschreiten weder 11 Meter noch 3,5t Gesamtgewicht.
Vielen Dank im Voraus
euer Valgrind
ich habe eine Frage bezüglich der Anreise mit einem Anhänger auf die normalen Campingplätze. Die Anreise findet am Dienstag den 02.08. statt.
Laut Punkt 5.3. der Campingordnung
>>Wohnmobile, Wohnwagengespanne und Schwerfahrzeuge parken nach Zuweisung auf den Flächen R, T und V, wobei Begleitfahrzeuge grundsätzlich erlaubt sind. Die Gesamtlänge der Fahrzeuge ist auf 11 Meter und das zulässige Gesamtgewicht auf 3,5t beschränkt.<<
sind Begleitfahrzeuge erlaubt. Ist unter "Begleitfahrzeug" auch ein einachsiger Einhänger zu verstehen? Oder was genau ist darunter zu verstehen? Und wenn das nicht gemeint ist, sind überhaupt kleine Anhänger auf den normalen Campinggrounds erlaubt?
Das Auto + Anhänger mit dem wir anreisen überschreiten weder 11 Meter noch 3,5t Gesamtgewicht.
Vielen Dank im Voraus
euer Valgrind