Wacken Republik III

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Schmuh

W:O:A Metalmaster
11 Nov. 2011
16.038
1.146
128
Es ist noch nicht alles in Paragraphen manifestiert.
Es ist aucuh nicht rechtens, dass du ohne Beschluß einfach Paragraphen eröffnest. :o

§1 sollte sein:

§1 Die Würde des Metallers ist unantastbar. :o

Da wir noch keine Paragraphen hatten, die dagegensprechen, habe ich nichts unrechtes getan.
 

DarthKuhJ

W:O:A Metalhead
19 Sep. 2011
2.561
0
61
Ich dachte, bei Grundgesetzen braucht man noch viel mehr? 90% oder so?

In Deutschland braucht man eine 2/3-Mehrheit, wobei die Artikel 1, 20, 79.1 und 79.2 nicht geändert werden dürfen und die Artikel 1-19 in ihrem Wesensgehalt nicht geändert werden dürfen. Laut Artikel 144 oder so darf aber durch eine Volksabstimmung die Verfassung geändert werden.
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
109.788
8.549
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Ich dachte, bei Grundgesetzen braucht man noch viel mehr? 90% oder so?

Hier allerdings is 2/3 genug, aber... (in Belgien), es soll auch 2/3 PRO Sprachegruppe sein!!! D.h. 2/3 der Niederländischsprachigen und 2/3 der Französischsprachigen. (und entweder die eine Stimme des Deutschsprachigen, aber die is nicht wichtig)
ZUsammen soll das dann auch 2/3 sein.
 

Schmuh

W:O:A Metalmaster
11 Nov. 2011
16.038
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In Deutschland braucht man eine 2/3-Mehrheit, wobei die Artikel 1, 20, 79.1 und 79.2 nicht geändert werden dürfen und die Artikel 1-19 in ihrem Wesensgehalt nicht geändert werden dürfen. Laut Artikel 144 oder so darf aber durch eine Volksabstimmung die Verfassung geändert werden.

Nein. Das interessante daran ist aber tatsächlich der 79.
Der sagt nämlich aus, dass 1-20 nicht geändert werden dürfen bzw. nur in leichter Wortwahländerung, die den Inhalt aber nicht wirklich verändern.

Das interessante ist nun aber, dass der Artikel 79 geändert werden darf. Undzwar mit einer 2/3 Mehrheit aus Bundestag und auch einer 2/3 Mehrheit aus dem BundesRat !

Gut, ne ? Und 146 (;)) besagt, dass das Grundgesetz (keine VERFASSUNG !!!) quasi nur eine Übergangslösung ist und "seine Gültigkeit an dem Tage [verliert], an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". (aus Artikel 146 des Grundgesetzes)
 

DarthKuhJ

W:O:A Metalhead
19 Sep. 2011
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Nein. Das interessante daran ist aber tatsächlich der 79.
Der sagt nämlich aus, dass 1-20 nicht geändert werden dürfen bzw. nur in leichter Wortwahländerung, die den Inhalt aber nicht wirklich verändern.

Das interessante ist nun aber, dass der Artikel 79 geändert werden darf. Undzwar mit einer 2/3 Mehrheit aus Bundestag und auch einer 2/3 Mehrheit aus dem BundesRat !

Gut, ne ? Und 146 (;)) besagt, dass das Grundgesetz (keine VERFASSUNG !!!) quasi nur eine Übergangslösung ist und "seine Gültigkeit an dem Tage [verliert], an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". (aus Artikel 146 des Grundgesetzes)

Wie nein?
Der Artikel schützt nicht Artikel 1-20, sondern Artikel 1+20 und Artikel 19.1+2 (der Artikel selbst ist 79.3, also stimmt dass er geändert werden darf). Der Artikel 19 sagt, dass die Grundrechte (Artikel 1-20) nicht vom Sinn her geändert werden dürfen. Und das mit der Übergangslösung wurde mit der Wiedervereinigung aus dem Präambel entfernt, somit ist das Grundgeset eine gültige und dauerhafte Verfassung (die trozdem ncoh mit dem Artikel geändert werden kann).