nunja, angesichts der beschreibung, dasses sich um einen kollegen handelt, kann eine formale leitungsbefugnis nicht vorhanden sein. gäbe es nur noch die führungsbeziehung, indem Du den kollegen aufgrund bestimmter eigenschaften als führer attribuierst.
wäre dem so, sollte man schauen, welcher art stelle Deine ist. ist es eine reine ausführungs- stabs- oder dienstleistungsstelle? abhänging von dieser hat man selber entweder keinerlei oder steigende möglichkeiten, selber aufträge zu verteilen, in diesem fall z.B. das brennen der DVDs.
schlussendlich sollte man klären, ob die stelle ad rem oder ad personam besetzt ist, eine ad rem stelle impliziert logischerweise, dass eine bestimmtes bündel an aufgaben- und tätigkeiten mit der stelle verknüpft sind.