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MetalHeart_666
Guest
Klingt für mich schwer nach einem "Abzock"versuch. Du hast das Teil ja, wie du sagst, nicht gewerblich verkauft, und ausserdem soll der Händler mal beweisen, dass er die Dinger exklusiv verkaufen darf.
Den Scheiß bekommt man z.B. bei diversen Ebay Händler,QVC, Neckermann, OTTO und 1000 andere Händler. Also exclusiv kann das nicht sein.
Was mach ich nur, wenn jetzt JEDER Händler mir n Anwalt auf den Hals hetzt??
Stricknehmen hilft da wohl nur noch...und das wegen MODESCHMUCK!!!!
