Anke
W:O:A Metalhead
MetalDave schrieb:Ach ja wenn es um Körperverletzung geht kannst Du Die Anzeige nicht mehr zurückziehen. Der Staatsanwalt ist in diesem Falle Gezwungen zu ermitteln.
Les mal den § 230 StGB. Körperverletzung ist ein Antragsdelikt! Sie wird nur von Amtswegen verfolgt, wenn besonderes öffentliches Intresse besteht........ Man kann also seine Anzeige zurückziehen wie man lustig ist. Ausser wenn es eine Körperverletzung mit Todesfolge ist usw.
Und zu dem Punkt wo deine Mutter die Kosten tragen musste: Glaub ich nicht wenn sie recht bekommen hat. Falls der Täter keine Kohle hat fallen die Kosten der Staatskasse zur Last....