Triumvirat (lat. triumviri oder tres viri, drei Männer).
Während der Zeit der röm. Republik ein aus drei Männern bestehendes Kollegium. So gab es als ordentl., niedere Magistrate, die tres viri capitales; sie fungierten als eine Art Polizeibehörde im Dienst der Kriminal- und Zivilgerichtsbarkeit. Die triumviri monetales waren für die Münzprägung zuständig. Außerordentliche Magistrate waren triumviri für eine Rolle von staatlichen Aufgaben, vor allem für Landaufsiedlungen und Koloniegründungen. Von bes. Bedeutung waren die zur Wiederherstellung des Staates im Jahre 43 v. Chr. eingesetzten T. Antonius, Octavian und Lepidus (triumviri rei publiae constituendae). Durch Volksbeschluß wurden sie 38 v. Chr. mit diktator. Vollmacht ausgestattet. Nach diesem Zeitabschnitt wurde der Auftrag erneuert. Das sog. Erste Triumvirat, der Bund des Jahres 60 v. Chr. zw. Caesar, Crassus und Pompeius, war, da auf Grund einer privaten Absprache zustande gekommen, ledigl. ein politisches Bündnis, das der gesetzl. Grundlage entbehrte.
Die Versammlung der drei Klassen zur Wahl des Ordensmeisters bei den Johannitern wird ebenfalls Triumvirat genannt.
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Hoffe, gehelft zu ham
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