mit Verlaub, wo hab ich (oder sonst jemand) den bitte so etwas behauptet??????
Lies ggfs. nochmal nach und sehe, dass hier immer wieder betont wurde, dass nicht etwa von Contagan, Blindheit oder Heuschnupfen die Rede ist, sondern von Krankheiten mit permaneten großen Schmerzen, die kein Arzt und kein Medikament zu lindern vermag.
wenn ich kein Glück mehr empfinden kann (auch in Zukunft nicht) hat mein Leben für mich keinen Wert mehr.
Es sagt auch niemand, dass solche vorübergehenden (!) Phasen, in denen man kein Glück empfinden kann, ausreichen soll!
....das ist ja auch im deutschen Gesetz so verankert: bei "Tötung auf Verlangen" (§ 216 StGB) wird ein "ausdrückliches und ernstliches" Verlangen des Sterbewilligen gefordert, also zB. keine vorübergehende Depression.