membarus braucht einen rechtlichen rat!

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Membarus

W:O:A Metalmaster
19 Dez. 2001
13.142
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Münsterland
es gejht um ein auto, welches ich gekauft habe. mein schreiben an den verkäufer sagt diesbezüglich alles:


am 05.03.2002 habe ich -gemeinsam mit den Eheleuten X- den von mir
jetzt gekauften PKW Ford Mondeo besichtigt. Dabei stellten wir keine
Schäden, außer dem von Ihnen nachträglich erwähnten Auffahrschaden fest, der
angeblich vollständig durch eine Werkstatt beseitigt wurde.

Im Kaufvertrag vom 07.03.2002 haben Sie ausdrücklich nur diesen v.g.
Schaden, und dies auch erst auf explizite Nachfrage, angegeben und im
Folgenden im Vertrag zugesichert, dass das Fahrzeug keine weiteren
Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen aufweist.

Am Freitag, den 15.03.2002 haben meine Mutter und ich den PKW erst in der
Nacht abholen können und erst jetzt feststellen müssen, dass folgende
Schäden am PKW vorhanden sind:

- Stoßstange vorne wurde notdürftig geflickt- daher schließe ich auf einen
weiteren Unfall, der von Ihnen nicht erwähnt wurde,
- der Kotflügel vorne links wurde zwischenzeitlich erneuert,
- beide v.g. Teile wurden nicht fachmännisch lackiert
- beide Scheinwerfer sitzen nicht passgenau
- beide Radkappen sind auf der rechten Seite defekt- ein Stück ist jeweils
abgebrochen,
- weiter ist am Kotflügel vorne rechts eine kleine Beule, die auch auf einen
Unfall hinweist
- das Fahrzeug zieht jetzt stark nach links, wenn ich stärker bremse.
Ich gehe davon aus, dass der PKW nach unserer Besichtigung und Probefahrt
von Ihnen bewegt wurde und ein Teil der Schäden nachträglich entstanden
sind, wobei die Radkappen und die Spur etc. in Mitleidenschaft gezogen
wurden, für den anderen Teil weisen alle obigen Tatsachen auf einen
Frontunfall hin.

Das Verschweigen dieser Schäden, insbesondere des Frontunfalls sowie des
Bremsendefektes, sind nach der Rechtslage arglistiges Verschweigen, auch
wenn die Schäden nicht durch Sie entstanden sind. Sie waren in jedem Falle
dazu verpflichtet diese auch unaufgefordert anzugeben.

Zudem mußte ich bei der Anmeldung des PKW feststellen, dass seit einem Jahr
keine gültige Abgassonderuntersuchung vorgenommen wurde. Sie war
abgelaufen, obwohl Sie uns versichert haben, dass alles hinsichtlich der
Fahrtüchtigkeit und dem TÜV von Ihnen unternommen worden ist.






Durch die Schäden und Mängel an dem PKW, die nicht von Ihnen erwähnt wurden
und ggfls. auch nach unserer Besichtigung entstanden sind, sind mir
erhebliche Mehrkosten entstanden, für die Sie schadenersatzpflichtig sind.

Ich habe zwischenzeitlich eine Fachwerkstatt beauftragt, sich den Wagen
genauer anzusehen. Ein Kostenvoranschlag für die Beseitigung der Mängel
liegt diesem Schreiben als Kopie bei. Auch hier wurde mir der Frontunfall
bestätigt. Die mir entstandenen bzw. noch entstehenden Kosten liste ich
nachfolgend auf. Weiterhin hat sich der Wert des Fahrzeugs, insbesondere
durch weitere Unfallschäden gemindert, weshalb ich hierfür ebenfalls
Schadenersatz geltend mache.

Der Schaden setzt sich zur Zeit wie folgt zusammen:

- ASU inkl. zusätzlicher Fahrtkosten zur Werkstatt 49,50
- Werkstattkosten lt. beiliegendem Kostenvoranschlag 1135,87
- Nutzungsausfallentschädigung (ca. 3 Tage), alternativ Leihwagenkosten
120,00
- Wertminderung 400,00

Summe 1705,37

Die vorstehende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die
genannten Beträge verstehen sich in Euro inkl MwSt..

Bedauerlicherweise konnte ich Sie trotz mehrerer Versuche bisher telefonisch
nicht erreichen, so dass ich Ihnen auf diesem Wege mitteilen möchte, dass
ich mit der Art der Abwicklung des Kaufes und dem Verschweigen der diversen
Mängel nicht einverstanden bin.

Ich möchte betonen, dass mir an einer gütlichen Einigung gelegen ist und
hoffe, dass wir zu einer Einigung hinsichtlich des Ersatzes des bisherigen
Schadens sowie der noch festgestellten Schäden kommen werden.

Daher sehe ich zunächst Ihrer Stellungnahme zu meinem Schreiben bis zum


29. März 2002

entgegen. Sollten Sie die Frist jedoch verstreichen lassen, ohne sich zu
melden, bedaure ich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Bitte
beachten Sie bei Ihrer Entscheidung, dass sich die gesetzliche Lage seit dem
1. Januar 2002 - speziell für PKW-Verkäufe für die Käufer erheblich
gebessert hat. Ungeachtet dieser geänderten Rechtslage war es auch schon vor
dem 01.01.2002 ein schuldhaftes Verhalten Ihrerseits u.a. Unfallschäden
nicht anzugeben (BGH DAR 95, 322).




Mit freundlichem Gruß
 

Membarus

W:O:A Metalmaster
19 Dez. 2001
13.142
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Münsterland
nun die antwort des anwalts des verkäufers:

[...]
Ihre Ausführungen im Schreben vom 22.03.2002 entsprechen im Wesentlichen nicht
den Tatsachen. Sie haben sich- sogar im Beisein mehrerer Personen-das Fahrzeug
ausgiebig angeschaut und inspiziert. Es hat keinen weiteren Unfall gegeben. Auf
kleine von Ihnen festgestellte Beschädigungen haben sie vor Kaufvertragsabschluß
ausdrücklich hingewiesen-darunter auch die nicht einmal nennenswerten optischen Mängel
zu bezeichnende Beschädigung der Stoßstange bzw. Kartzern am Kotflügel etc. Die
Mandantschaft hat diese offensichtlichen, bei einem 8 Jahre alten Auto aber keineswegs
überdurchschnittlichen "Beschädigungen" sodann auch selbst in Augenschein genommen und
bestätigt. . Die sie begleitende Frau X hat ihnen noch zugerufen, sie söllten sich einen
Neuwagen Kaufen, wenn sie ein KFZ ohne Kratzer wünschten. Der vorgefundene Zustand des
Fahrzeuges hat seinen Ausdruck in der Höhe des Kaufpreises gefunden, den die
Mandantschaft-wie sie sicher noch bestens wissen- erheblich reduziert hat.

Die Mandtantschaft verbittet sich die Unterstellung, dass die von ihnen behaupteten
"Beschädigungen" zwischen Kaufvertragsabschluß und Abholung-mithin auf allenfalls noch
gefahrenen 50km- entstanden seien. Nutzen sie hier bitte das Kaufvertragliche
Entgegenkommen der Eheleute nicht aus, die in ihrem Sinne auf eine sofortige ZUG-um-Zug
Abwicklung verzichtet haben.

Nach alldem sollten sie auch etwas vorsichtiger mit dem Vorwurf des "arglistigen
Verschweigens" umgehen.

Zudem sollten sie in ihre Zahlungsvorderungen auch nicht allzu offensichtlich eine
Bereicherungsabsicht einfließen lassen. Es ist schon ein starkes Stück, dass sie sich
überhaupt trauen, neben ungekürzten Reparaturkosten für ein 8 Jahre altes Auto- ohne
Berücksichtigung eines Abzuges "neu-für-alt"- auch noch eine Wertminderung von sage und
schreibe EUR400,-- zu verlangen. Ihrer Forderung fehlt es an jeder Ernsthaftigkeit.
Stattdessen indiziert sie, dass auch die übrigen Ausführungen in ihrem Schreiben ohne
beachtliche Grundlage sind.

Richtig ist, dass die Mandantschaft ihnen versehentlich eine falsche AU-Prüfbescheinigung
ausgehändigt hat. Hätten sie anschließend noch einmal nachgefragt, wäre ihnen eine
neuerliche AU erspart geblieben. Die Mandantschaft hätte ihnen dann die hier beigefügte
Prüfbescheinigung vom 21.03.2001 nachgereicht.

Zusammenfassend werden irgendwelche Gerwährleistungsansprüche bereits dem grunde
nach bestritten. Allein um einen weiteren Kontakt mit ihnen abzuwenden und ohne
Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung bietet unsere Mandantschaft ihnen zur
Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche die Zahlung eines Pauschalbetrages von
EUR500,-- an. An diesen Vergleichsvorschlag hält sie sch bis zum 24.04.2002 gebunden.
Das Einverständnis wäre schriftlich zu erklären.

MFG
 

Membarus

W:O:A Metalmaster
19 Dez. 2001
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Münsterland
also ich meine,dass die ziemlich tief in der scheiße stecken und deshalb soviel bieten und das eine und andere umdrehen

(auto ist 7, nicht 8; die leute haben nichts von den schäden erwähnt, rein garnichts!; auf dem abmeldedingsda steht drauf, dass zur zeit der abmeldung keine gültige AU vorliege)

was soll ich davon halten? soll ich annehmen oder meinen anwalt kontaktieren??
 

Blackmetalboy

W:O:A Metalhead
23 Jan. 2002
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Ich würde auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen. Ich finde die Formulierung des Briefes, den du bekommen hast, nicht besonder sachlich. Wenn der von einem Anwalt sein soll, dann Mahlzeit. Ich glaube das nicht, da er nicht einmal seine Ausführungen mit klaren Rechtsgrundlagen belegt. Allein das sie dir in diesem Brief erst alle Vorwürfe wiederlegen (bis auf die AU) aber dann 500 Öcken anbieten, stinkt gewaltig.

Meine Meinung!
 

Sister Vulcana

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
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Berlin
geh notfalls mit allem was du hast, zur verbraucherzentrale (kostenlose rechtsberatung)
die sind sehr sehr hilfsbereit, was das angeht
das mit dem "zugerufen" find ich am besten
ich glaub nicht, daß das vonnem anwalt ist
laß dich nicht mit ner pauschale abspeisen
 

Membarus

W:O:A Metalmaster
19 Dez. 2001
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Münsterland
oh! das, was mich an der sache noch am meisten ärgert, hab ich ja noch garnicht erwähnt :(

der verkäufer ist ein Metaller! :\

wenn er nach abschluß des kaufvertrages ans telefon gegangen wäre, hätten wir das alles schön friedlich lösen können :\
 

S_dzha_Raidri

W:O:A Metalmaster
24 Nov. 2001
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316xx
hmhm.. klingt derbe nach einschüchterung.... finde ich, bin aber alles andere als ein fachmann auf dem gebiet. für den fall, dass das schreiben tatsächich von nem anwalt is,... äähm.. sollte sich der typ mal überlegn, ob er nich vielleicht den beruf verfehlt hat,.. wie schwesterchen schon sagte... die stelle mit dem zugerufen... *lol* das tät nichmal ICH so formulerin wenn ich anwalt spielen sollte. wie schon gesagt, versuch verbaucherzentrale...
 

WildCat

W:O:A Metalhead
6 Dez. 2001
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59269 Beckum
Jap, dass sie hinterher 500 € bieten aber alles abstreiten stinkt gewaltig..... würdest du die 500 € annehmen wäre alles gegessen - und genau das wollen sie.Sie erzählen dir erst dass du keine Chance vor Gericht hättest um dir dann ein augenscheinlich "großzügiges" Angebot zu unterbreiten, dass dir bei annahme sämtliche Rechtsansprüche streichen würde.

Tipp:
Zuerst zur Verbraucherzentrale (Aus Kostengründen ;))
Wenn das nix bringt oder die dir aus sonst irgendeinem Grund nicht helfen können werden sie dir wohl zumindest sagen ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten.....

PS:
Unter allen "Gattungen" gibt es Arschlöcher..... Leider auch im Metal-Bereich..... Zudem kann sich mancher Autoverkäufer gut verstellen um seine Kunden einzuwickeln ;)