membarus braucht einen rechtlichen rat!

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Freki

W:O:A Metalhead
25 Nov. 2001
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Göttingen
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Vielleicht hast du ja schon mal was von der sogenannten "Gewährleistungs-Pflicht" gehört, die Anfang des Jahres eingeführt wurde und sich speziell auf den Autohandel bezieht.
Diese besagt, daß der Verkäufer (nicht nur Autohäuser, AUCH PRIVATPERSONEN!) bis zu zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Fahrzeug haftbar gemacht werden kann. (ausgenommen sind Verschleißteile) Ausgenommen von dieser Leistung ist der Verkäufer nur dann, wenn der Käufer im Vertrag ausdrücklich auf die Gewährleistung verzichtet hat und alle Mängel des Fahrzeuges vorher bekannt sind.

Ganz klar, daß dir der generische Anwalt Lügen-Geschichten vorwirft aber dann "großzügig" ein kleines Trostpflaster anbietet.

In Anbetracht der neuen Rechtslage könnte seinen Mandanten schließlich eine etwas größere Rechnung ins Haus flattern.

NIMM DIR AUF JEDEN FALL EINEN ANWALT!!!

(hast du zufällig eine Rechtsschutzversicherung?)
 
Hallo,
du solltest auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, besonders weil du, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, auch nicht so in Geld schwimmst. Dieses musst du dem Anwalt auch mitteilen, dann müsst ihr zusammen Prozesskostenbeihilfe beantragen (geht ganz einfach und schnell) - damit wären die Anwaltskosten zu 100% gedeckt und du kannst einen fairen Ausgang der Sache erwarten.

Es ist immer wieder scheisse zu hören, wie einigeso abgezockt werden.
 

Kellog´s

W:O:A Metalmaster
18 März 2002
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schwäbische Provinz *seufz*
immortalrites.de
Hast du den von privat, oder von nem Händler gekauft?
Aber von nem Anwalt ist das Schreiben ganz sicher nicht. Der hat vielleicht nen Kumpel, der ihm ansatzweise gesagt hat, was er schreiben soll...
Aber sobald in irgendeiner Form ein "großzügiges Abfindungsangebot" erwähnt wird, stinkt die Sache!
Deshalb Anwalt!

Da weiß man nicht, was schlimemr ist...Anwalt oder Autoverkäufer...besonders hier in Amiland...die keinen da echt nix. Beide Gatungen kriechen in der Scheiße um einen dann möglichst eklig und fies in die Pfanne zu hauen...
 

Thordis V.

W:O:A Metalgod
25 Nov. 2001
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Linz und Bern
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@ Membarus: Ich seh mir deinen Vertrag dann einmal genauer an, ich habe bis jetzt im Privatrecht nur solche Fälle gelöst. Allerdings kann ich dir nur sagen, was du hier machen könntest, ich weiß nicht wie weit das BGB vom ABGB abweicht. Ich melde mich asap.
 

Thordis V.

W:O:A Metalgod
25 Nov. 2001
51.157
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Linz und Bern
www.myspace.com
@ Membarus: So bin es schon wieder. Das ist ein Fall wie wir ihn oft zu lösen hatte. Dies wäre bei uns ein Fall von möglicher Vertragsanfechtung durch List. Ich begründe es jetzt nach dem öster. Recht.

1) Es liegt eindeutig ein Geschäftsirrtum vor, da im Vertrag dir eine Eigenschaft - ich zitiere - '... dass das Fahrzeug keine weiteren Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen aufweist ' - zugesagt wurde, die das Auto gar nicht hat.

2) Der Irrtum ist für dich ein kausaler, weil du ja - hätest du gewußt über den Irrtum - den Vertrag nicht geschlossen hättest (Kausalität ist eine Voraussetzung für Anfechtung wegen List)

3) Die rechtswidrige Irreführung ist durch Unterlassen (der Aufklärung) oder durch Ausnutzen des Vorhandensein deines Irrtums, das Auto hätte keine weiteren schäden, geschehen.

4)Vorsatz des Täuschenden: Das Verschweigen der Mängel könnte man als schweren Vorsatz anrechen - Wissenlichtkeit oder sogar Absicht.

5) Die Täuschung folgte durch den Vertragspartner. Alle Voraussetzungen wären bei uns für eine Irrtumsanfechtung lt. § 870 ABGB gegeben. Dies würde bei uns Anfechtung oder Anpassung bedeuten. anfechtung würde heißen: Der Titel würde ex tunc (rückwirkend) wegfallen, der Titel wäre im diesen Fall der Kaufvertrag. Bei Anpassung käme z.B. eine Preisreduktion in Frage.


Die Ausführungen des Anwaltes... klar, er muß seinen Mandant verteidigen. Du hast aber einen Vertrag, der weitere Schäden abspricht – und dieser ist gültig. Ob das Angebot über € 500 gültig ist weiß nicht. Nimm es auf keinen Fall an.

Da ich leider keinen Kontakt zu Kollegen in D habe, kann ich dir auch nicht wirklich sagen, wie es in Sachen Vertragsanfechtung wegen List bei euch rechtlich aussieht, aber es wäre denkbar, dass es nicht viel anders geregelt ist (aber es könnte auch ganz anders sein, wer weiß... leider habe ich erst Internationales Privatrecht in ein paar Semstern).

Also mein Tipp, wie ihn dir schon viele gaben: Anwalt einschalten, Vertrag prüfen lassen. Erkundige dich, ob es möglich ist, diesen Vertrag irgendwie anzufechten und aus diesem auszusteigen, damit du dein Geld wenigstens zurückbekommst.

Alles Gute!
 
Jo auf jeden Fall Anwalt einschalten, nach dem Vertragsrecht war das in jeder Hinsicht "Beschiss in Reinform".
Das Schreiben was du bekommen hast war niemals von nem Anwalt, wenn doch hat der sein Jura-Studium bei McDonalds gemacht, weil von den Dingen die er schreibt genau null stimmt!
Wie gesagt, du kannst denen dafür heftig in den Arsch treten und nimm bloss nich die 500 EUR an, denn damit wäre sonst alles gegessen.

MfG
 

Sister Vulcana

W:O:A Metalhead
26 Nov. 2001
2.839
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83
Berlin
@Thordis: Deutsches Recht ist da ein bißchen anders. - Und vor allem anders formuliert (darauf legt man hier großen Wert...)

Membarus hatte schon recht. Das ist der Tatbestand des arglistigen Verschweigens (Ja, das heißt so).
Außerdem haben wir tatsächlich die Gewährleistung (das wird bei uns umgangssprachlich "Garantie" genannt) vor dem 1.1.02 ein halbes Jahr, jetzt 2 Jahre.

Also Membarus, Du hast ne gute Chance. Geh zur Verbraucherzentrale, laß Dich kostenlos rechtsberaten.

Eure BGB-gestählte Schwester
 

Legolas

W:O:A Metalmaster
28 Dez. 2001
16.955
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91
40
Kriftel
ganz klar, nimm dir nen anwalt.....

mich haben wie auch versucht über den tisch zu ziehen...und mir unterstellt ich würde lügen....kaum war n anwalt da hatte ich mein geld...
 

Membarus

W:O:A Metalmaster
19 Dez. 2001
13.142
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Münsterland
meine eltern waren mit der sache nun beim familien-anwalt..und was sagt der dummdepp? ich solls geld nehmen, da die sache sonst vor gericht ginge...und zwar vor gericht in der nähe des verkäufers, wo wir den vertrag (übrigens ein ADAC-Vertrag) abgeschlossen haben. er meinte doch glatt, die anreisekosten zur verhandlung wären ja angeblich so hoch, dass es sich nicht lohnenn würde weiterzumachen...
er will nun ein schreiben aufsetzen mit meiner (!) einwilligung! aber ich bin dagegen! was fürn anwalt ist das denn, der nicht versucht zu verhandeln? ich bin eindeutig im recht und lass mir zumal den unverschähmten brief der verläufer nicht bieten :mad:

wegen derm gericht in bremen: ich bin eh fast jedes wochenende in bremen, also wäre die fahrerei zum gericht für mich kein mehraufwandt. so ein dummschnösel...bei dem bleib ich nicht.. *grummel* scheint mir ja fast so, als habe der partei für unsere gegner ergriffen! *pahh*

ich will ein bier.....