Heute Kuschelabend im Headbangers

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baerbael

W:O:A Metalmaster
Teammitglied
18 März 2002
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HH
www.baerbael.de
da fahr ich auch gleich hin!!:rolleyes:

aber ich brauch nur mein scheiß einreichen!ich meld mich ab heute arbeitslos und zeitgleich ab 1.10. wieder ab!!:D:D:D

und meine ausbildungsbeihilfe müssen die bewilligen!!

hab ich erwähnt, das meine sachbearbeiterin ne ehemalige schülerin meiner mutter ist!!!:D:D:D:D:D:D:D
 

Lucretia

W:O:A Metalmaster
10 Okt. 2002
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Hamburg
nee, hast du nicht erwähnt - und vor allem wissen wir immer noch nicht, WAS FÜR ne Ausbildung du jetzt eigentlich machst! :rolleyes: :mad:
 

baerbael

W:O:A Metalmaster
Teammitglied
18 März 2002
16.745
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HH
www.baerbael.de
Original geschrieben von Lucretia
aso :)
Wir dachten schon Pooolizei :D

neeeeeee!

sowas doch nicht!!!!:eek:

polizei doch erst, wenn die frist um ist von wegen aubfindung nicht mehr zurück zahlen müssen!!!:rolleyes::D:D:D

meine kumpelz haben allerdings alle was dagegen...bzw angst davor, wenn ich ne waffe tragen darf...aber die waffen besitzkarte mach ich ja eh schon bei der ausbildung jetzt mit!!!:D:D:D
 

baerbael

W:O:A Metalmaster
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18 März 2002
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www.baerbael.de
Original geschrieben von Undomiel
die darfst du dann IMMER bei Dir haben????? Auch privat?

hmmmmm*skeptisch ist* :D :p

nein, das wäre ein waffenschein!!!

waffebesitzkarte berechtigt mich dazu waffen zu besitzen und bei ausgeschriebenen arbeiten/arbeitsplätzen auch zutragen (z.b. geldtransport, personenschutz, wachdienst im AKW usw)!dann sogar teil- oder fertiggeladen!privat, darf ich die waffe nur getrennt von munition transportieren und auch nur zur arbeit, händler oder schießstand!!

außerdem muß ich einen sicheren ort zuhause schaffen, in dem ich die waffe(n) verwahre, z.b. stahlschrank oder tresor!

eine weitere abschwächung wäre die waffenberechtigungs karte, die mir erlaubt, im job waffen, die mir der arbeitgeber zur verfühgung stell zutragen!


EDIT:

axo, wenn ich mich vielleicht irgendwann auf personenschutz oder ermittler vertiefe und mich selbständig mache, DANN kann ich sogar einen echten waffenschein bekommen ergo IMMER ohne nennung von gründen die waffe am mann haben!!!:D:D:D
 
Zuletzt bearbeitet:

Lucretia

W:O:A Metalmaster
10 Okt. 2002
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Hamburg
Original geschrieben von baerbael

polizei doch erst, wenn die frist um ist von wegen aubfindung nicht mehr zurück zahlen müssen!!!:rolleyes::D:D:D


na hätt ja sein können, ich hab gehört ein baerbael ändert auch ab und zu seine Meinung! :D :p

Original geschrieben von baerbael
nein, das wäre ein waffenschein!!!

waffebesitzkarte berechtigt mich dazu waffen zu besitzen und bei ausgeschriebenen arbeiten/arbeitsplätzen auch zutragen (z.b. geldtransport, personenschutz, wachdienst im AKW usw)!dann sogar teil- oder fertiggeladen!privat, darf ich die waffe nur getrennt von munition transportieren und auch nur zur arbeit, händler oder schießstand!!

außerdem muß ich einen sicheren ort zuhause schaffen, in dem ich die waffe(n) verwahre, z.b. stahlschrank oder tresor!

eine weitere abschwächung wäre die waffenberechtigungs karte, die mir erlaubt, im job waffen, die mir der arbeitgeber zur verfühgung stell zutragen!


EDIT:

axo, wenn ich mich vielleicht irgendwann auf personenschutz oder ermittler vertiefe und mich selbständig mache, DANN kann ich sogar einen echten waffenschein bekommen ergo IMMER ohne nennung von gründen die waffe am mann haben!!!:D:D:D

aha :D
Also genau das richtige für dich :D
 

Undomiel

W:O:A Metalmaster
27 Dez. 2001
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Hamburg
Original geschrieben von baerbael
nein, das wäre ein waffenschein!!!

waffebesitzkarte berechtigt mich dazu waffen zu besitzen und bei ausgeschriebenen arbeiten/arbeitsplätzen auch zutragen (z.b. geldtransport, personenschutz, wachdienst im AKW usw)!dann sogar teil- oder fertiggeladen!privat, darf ich die waffe nur getrennt von munition transportieren und auch nur zur arbeit, händler oder schießstand!!

außerdem muß ich einen sicheren ort zuhause schaffen, in dem ich die waffe(n) verwahre, z.b. stahlschrank oder tresor!

eine weitere abschwächung wäre die waffenberechtigungs karte, die mir erlaubt, im job waffen, die mir der arbeitgeber zur verfühgung stell zutragen!


EDIT:

axo, wenn ich mich vielleicht irgendwann auf personenschutz oder ermittler vertiefe und mich selbständig mache, DANN kann ich sogar einen echten waffenschein bekommen ergo IMMER ohne nennung von gründen die waffe am mann haben!!!:D:D:D

Gucki, darum war ich skeptisch... das klang, als wenn baerbaelchen von Oktober an mit ner Wumme rumrennt *hilfe*

SO geht das ja und da brauchen Deine Kumpel ja auch nicht bange sein :D :D

Schön, dass Du was gefunden hast!!! *knuddel* :D
 

baerbael

W:O:A Metalmaster
Teammitglied
18 März 2002
16.745
5
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46
HH
www.baerbael.de
Original geschrieben von Undomiel
Gucki, darum war ich skeptisch... das klang, als wenn baerbaelchen von Oktober an mit ner Wumme rumrennt *hilfe*

SO geht das ja und da brauchen Deine Kumpel ja auch nicht bange sein :D :D

Schön, dass Du was gefunden hast!!! *knuddel* :D

*lol*

nein, wenn, dann darf ich frühestens ab 07/04 ne waffe besitzen!!:rolleyes:

aber die auflagen sind suuuuper streng....und das ist auch gut so!!!außerdem bin ich den umgang mit waffen ja eh schon gewohnt, aber für den job is es echt besser, wenn du sowas hast...bringt vorteile, weil, hat nicht jeder!!

ach und *reknuddel*

:):)