Original geschrieben von monochrom
Ich freu mich natürlich auch, wenn ausgewiesene Arschlöcher mal kräftig einen vor den Latz bekommen - finde es aber dennoch fragwürdig, ob man jemanden wegen (zugegebenermassen) unterirdischen Texten verknacken kann. Schon während ich dies schreibe, formiert sich in meinem Kopf eher das Wort "Nein".
Der Netfreak hat ja auch schon begriffen wohin das führen kann - das Urteil kann harte Folgen für ne Menge Bands haben die ich keineswegs bestraft sehen möchte. Mal abwarten.
Original geschrieben von monochrom
Der Netfreak hat ja auch schon begriffen wohin das führen kann -
das denke ich nicht:Original geschrieben von monochrom
...
Der Netfreak hat ja auch schon begriffen wohin das führen kann - das Urteil kann harte Folgen für ne Menge Bands haben die ich keineswegs bestraft sehen möchte. Mal abwarten.
Jep, und wenn sie da Scheiße bauen, müssen sie ihre 21 bzw. 22 Monate absitzen!Original geschrieben von starlight
und DAS ist das geilste überhaupt *vorlachenvomhockerkipp*:
"... und müssen jeweils 90 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Einrichtung leisten, die sich um Belange jüdischer Bürger kümmert. ..."
sooo geil!
Original geschrieben von Widar667
das denke ich nicht:
in der urteilsbegründung hieß es ja: "Sie hatten eine herausragende Position in der rechtsradikalen Musikszene" - dies scheint also auch ein straf-voraussetzendes merkmal zu sein, was ja auch durchaus nachvollziehbar ist!
soll heissen: eine x-beliebige kleine band, mit gewaltverherrlichenden (o.ä.) texten wird deswegen noch nicht gleich bestraft, aber wenn sie als "zugpferd" einer gefährlichen szene einzustufen ist, wenn ihr "Mitverantwortlichkeit für ...radikale Gewalttaten" unterstellt werden kann, dann sieht die sache anders aus, dann ist sie strafbar!
ich persönlich halte diese interpretation für plausibel und gerecht!
Original geschrieben von Tapio
Jep, und wenn sie da Scheiße bauen, müssen sie ihre 21 bzw. 22 Monate absitzen!
Original geschrieben von monochrom
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Der Netfreak hat ja auch schon begriffen wohin das führen kann - das Urteil kann harte Folgen für ne Menge Bands haben die ich keineswegs bestraft sehen möchte. Mal abwarten.
ja, dieser punkt ist in der tat fraglich... wirklich "definiert" wird das gar nicht sein, an dieser stelle haben sich die richter scheinbar recht weit aus dem fenster gebeugt... und deshalb ist der punkt wohl auch sehr streitbar!Original geschrieben von monochrom
Ja, der Argumentation kann ich folgen, danke sehr.
Obwohl, ich würde gerne etwas mehr wissen - wie zum Beispiel diese "Mitverantwortlichkeit für radikale Gewalttaten" definiert ist.
Original geschrieben von Widar667
das denke ich nicht:
in der urteilsbegründung hieß es ja: "Sie hatten eine herausragende Position in der rechtsradikalen Musikszene" - dies scheint also auch ein straf-voraussetzendes merkmal zu sein, was ja auch durchaus nachvollziehbar ist!
soll heissen: eine x-beliebige kleine band, mit gewaltverherrlichenden (o.ä.) texten wird deswegen noch nicht gleich bestraft, aber wenn sie als "zugpferd" einer gefährlichen szene einzustufen ist, wenn ihr "Mitverantwortlichkeit für ...radikale Gewalttaten" unterstellt werden kann, dann sieht die sache anders aus, dann ist sie strafbar!
ich persönlich halte diese interpretation für plausibel und gerecht!