Netfreak63
W:O:A Metalmaster
Original geschrieben von Widar667
wie gesagt :
quote:
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Original geschrieben von Widar667
das denke ich nicht:
in der urteilsbegründung hieß es ja: "Sie hatten eine herausragende Position in der rechtsradikalen Musikszene" - dies scheint also auch ein straf-voraussetzendes merkmal zu sein, was ja auch durchaus nachvollziehbar ist!
soll heissen: eine x-beliebige kleine band, mit gewaltverherrlichenden (o.ä.) texten wird deswegen noch nicht gleich bestraft, aber wenn sie als "zugpferd" einer gefährlichen szene einzustufen ist, wenn ihr "Mitverantwortlichkeit für ...radikale Gewalttaten" unterstellt werden kann, dann sieht die sache anders aus, dann ist sie strafbar!
ich persönlich halte diese interpretation für plausibel und gerecht!
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Wie sieht's den aus mit: Gleiches Recht für ALLE! ??? Wer hat die eigentlich zu einem Zugpferd der Szene "bestimmt"?
Meiner Meinung nach müsste nach dem Urteil JEDE Band, die solche gequirlte Scheisse unters Volk bringt auch vor den Richter. Aber mal sehen. Könnte ja jetzt der richtige Ansporn für einige Spinner sein in der Metalszene mal "aufzuräumen"
... die katholischen Bischöfe und Pfaffen beraten sich gerade mit ihren Anwälten ... *lol*