Hallo zusammen,
es erscheint mir immer sicherer, dass der Einlassstopp keiner war.
Hier sind also im wesentlichen die Leute geprellt worden die dem Veranstalter geglaubt haben und nicht einfach weiter/losgefahren sind.
Oder auf Ansagen wie in der Vergangenheit gewartet haben.
Parken und Campen vor Ort getrennt, oder wie 2015 die Autos in Itzehoe zu lassen und mit Shuttles zu fahren.
Unsere Geschichte ähnelt vielen Berichten hier, darum lasse ich sie an dieser Stelle weg.
Der Ehrliche ist der Dumme. Was das für ein Signal für zukünftige Jahre bedeutet mag sich jeder selber ausmalen.
Das Festival ist nicht ausgefallen und es fand kein Stopp der Bändchenausgabe vor Ort statt (wäre zu klären).
Schließt so etwas "Höhere Gewalt" als Begründung für willkürliche Abweisung von Leuten (überreden nicht zu kommen) nicht aus?
Gab es Behördenanweisungen?
Da sind wir doch getäuscht worden.
Eine Erstattung des Ticketpreises reicht hier meiner Ansicht nach nicht aus.
Vor allem für internationale Besucher die schon auf dem Weg waren (etwa Reisekosten und verschwendeter Urlaub).
Sind bei Überbuchungen dann nicht eher Losverfahren und/oder Abfindungen angesagt?
Sind rechtskundige unter den Geprellten die einen Tipp haben wo man da Anfängt?
Ist eine Musterfeststellungsklage ein geeigneter Weg?
Grüße
es erscheint mir immer sicherer, dass der Einlassstopp keiner war.
Hier sind also im wesentlichen die Leute geprellt worden die dem Veranstalter geglaubt haben und nicht einfach weiter/losgefahren sind.
Oder auf Ansagen wie in der Vergangenheit gewartet haben.
Parken und Campen vor Ort getrennt, oder wie 2015 die Autos in Itzehoe zu lassen und mit Shuttles zu fahren.
Unsere Geschichte ähnelt vielen Berichten hier, darum lasse ich sie an dieser Stelle weg.
Der Ehrliche ist der Dumme. Was das für ein Signal für zukünftige Jahre bedeutet mag sich jeder selber ausmalen.
Das Festival ist nicht ausgefallen und es fand kein Stopp der Bändchenausgabe vor Ort statt (wäre zu klären).
Schließt so etwas "Höhere Gewalt" als Begründung für willkürliche Abweisung von Leuten (überreden nicht zu kommen) nicht aus?
Gab es Behördenanweisungen?
Da sind wir doch getäuscht worden.
Eine Erstattung des Ticketpreises reicht hier meiner Ansicht nach nicht aus.
Vor allem für internationale Besucher die schon auf dem Weg waren (etwa Reisekosten und verschwendeter Urlaub).
Sind bei Überbuchungen dann nicht eher Losverfahren und/oder Abfindungen angesagt?
Sind rechtskundige unter den Geprellten die einen Tipp haben wo man da Anfängt?
Ist eine Musterfeststellungsklage ein geeigneter Weg?
Rechtsdurchsetzung
www.vzbv.de
Grüße