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Verrückte Bürokratie: Drei Wochen altes Kind muss vorerst namenlos bleiben

'Ein Kind, das noch keinen Vornamen und keinen Familiennamen erhalten hat, weiblichen Geschlechts'. So steht es in der Geburtsurkunde eines inzwischen drei Wochen alten Mädchens, denn die Stadt Schwelm verweigert dem Kind einen Namen.

Grund: Der Ehemann der Kindermutter Dunja Lotz verschwand vor 12 Jahren. Da sie jedoch noch offiziell mit ihm verheiratet ist, gilt er als Vater und nicht Dunyas neuer Freund, der wahre Erzeuger.

Laut § 1617 BGB muss der Kindesname von beiden Elternteilen gemeinsam bestimmt werden. Da der Ehemann jedoch bislang nicht auffindbar ist, weigert sich die Stadt, dem Kind einen Namen zu geben.