Hallo,
ich hab jetzt schon versucht Google (ganze 49 Treffer) und das Forum hier zu durchsuchen, aber ich finde kein zufriedenstellendes Ergebnis.
In dem neuen Festival ABC heißt es ja zum Thema Großmusikanlagen/Lichtanlagen/Hochsitze und Bühnen
"Anlagen dieser Art sind auf dem Campinggelände nicht gestattet! Bei Zuwiderhandlung werden die Anlagen konfisziert und es erfolgt ein Platzverweis!"
Nur wird hier nirgends definiert, was für die Verantwortlichen als Großmusikanlage zählt. Wisst ihr da mehr?
PS: Ich bin jetzt nicht auf der Suche nach einer Bestätigung um eine Anlage mitzunehmen, die einen ganzen Zeltplatz beschallen kann, sondern suche nur einen Richtwert
ich hab jetzt schon versucht Google (ganze 49 Treffer) und das Forum hier zu durchsuchen, aber ich finde kein zufriedenstellendes Ergebnis.
In dem neuen Festival ABC heißt es ja zum Thema Großmusikanlagen/Lichtanlagen/Hochsitze und Bühnen
"Anlagen dieser Art sind auf dem Campinggelände nicht gestattet! Bei Zuwiderhandlung werden die Anlagen konfisziert und es erfolgt ein Platzverweis!"
Nur wird hier nirgends definiert, was für die Verantwortlichen als Großmusikanlage zählt. Wisst ihr da mehr?
PS: Ich bin jetzt nicht auf der Suche nach einer Bestätigung um eine Anlage mitzunehmen, die einen ganzen Zeltplatz beschallen kann, sondern suche nur einen Richtwert