Ja, die Regelung gibt es noch, bzw. gab es zumindest 2011. Es muss ein G, aG oder B im Ausweis stehen. War kein Problem beim Fahren aufs Gelände und beim Bändchenstand, die Ordner scheinen da bescheid zu wissen.
Zusätzlich gibts die Möglichkeit sich vorab einen Platz auf dem extra Behinderten-Campground zu reservieren, das ist dann ganz vornedran und eventuell von Vorteil bei Gehbehinderung, so groß wie das Campinggelände inzwischen ist, aber unter Umständen auch nicht jedermanns Sache.